1 Geltungsbereich

1.1. GMX ist ein Dienst der 1&1 Mail & Media GmbH, Zweigniederlassung Karlsruhe, Brauerstr. 48, (Hauptsitz Montabaur, Amtsgericht Montabaur, HRB 7666), nachfolgend "GMX" genannt.

Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden in der Folge „Konsumenten“[1] , Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden in der Folge „Unternehmer“[1]  genannt.

Definition von Kommunikationsdiensten:
- „Interpersoneller Kommunikationsdienst“: ein gewöhnlich gegen Entgelt erbrachter Dienst, der einen direkten interpersonellen und interaktiven Informationsaustausch über Kommunikationsnetze zwischen einer endlichen Zahl von Personen ermöglicht, wobei die Empfänger von den Personen bestimmt werden, die die Kommunikation veranlassen oder daran beteiligt sind; dazu zählen keine Dienste, die eine interpersonelle und interaktive Kommunikation lediglich als untrennbar mit einem anderen Dienst verbundene untergeordnete Nebenfunktion ermöglichen;
- „Nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienst“ ein interpersoneller Kommunikationsdienst, der entweder eine Verbindung zu öffentlich zugeteilten Nummerierungsressourcen, nämlich Nummern nationaler oder internationaler Nummerierungspläne, herstellt oder die Kommunikation mit Nummern nationaler oder internationaler Nummerierungspläne ermöglicht (z.B. SMS-Dienste; Fax-Dienste);
- „Nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst“ ein interpersoneller Kommunikationsdienst, der weder eine Verbindung zu öffentlich zugeteilten Nummerierungsressourcen, nämlich Nummern nationaler oder internationaler Nummerierungspläne, herstellt noch die Kommunikation mit Nummern nationaler oder internationaler Nummerierungspläne ermöglicht (z.B. E-Mail-Dienste; Messenger-Dienste; Webmail).

 

[1] Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wird auf geschlechtergerechte Schreibweise verzichtet. Gemeint und angesprochen sind jeweils alle Personen ohne Unterschied.

1.2. Diese GMX-Nutzungsbedingungen gelten für alle Dienste und Leistungen, die von der 1&1 Mail & Media GmbH unter der Marke GMX, insbesondere auf der Internetseite unter der URL https://www.gmx.at („GMX-Webseite“), sowie den dazugehörigen Unterseiten und Third-Level-Domains und Zusatzseiten gegenüber Konsumenten und Unternehmern angeboten werden („GMX-Dienste“), auf die von der GMX-Webseite verwiesen wird.

Neben diesen GMX-Nutzungsbedingungen bilden die Produktbeschreibung des GMX-Dienstes und die darin enthaltenen Regelungen zur Leistungsbeschreibung („LB“) und Entgeltbestimmungen („EB“) die Grundlage des Vertrags („Vertragsgrundlagen“) zwischen dem Kunden und GMX.

GMX-Dienste richten sich nicht an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

1.3. GMX schließt Verträge über die Bereitstellung von GMX-Diensten und Inhalten nur unter Anwendung dieser Nutzungsbedingungen sowie der für die den GMX-Dienst maßgeblichen LB und EB ab.

1.4. Von den Vertragsgrundlagen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, wenn der Kunde Unternehmer ist und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GMX hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.5. Diese GMX-Nutzungsbedingungen gelten nicht für Drittanbieter-Produkte, die nicht von der GMX selbst, sondern von einem Dritten angeboten und bereitgestellt werden. Drittanbieter-Produkte werden, wenn sie der Kunde über gmx.at bestellen kann, besonders als "Drittdienste" gekennzeichnet. Vor Abgabe der Vertragserklärung Bestellung oder Vertragserklärung durch den Kunden werden dem Kunden die Produktbeschreibung und Information über die Bedingungen, zu denen das Drittanbieter-Produkt angeboten und bereitgestellt wird, über die Vertragslaufzeit und das Nutzungsentgelt für das Drittanbieter-Produkt bereitgestellt. GMX wird dem Kunden diese Informationen deutlich und leicht verständlich vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Kenntnis bringen.

2 Vertragsangebot, Vertragsschluss, Zugangsbestätigung; Beginn der vertragsgemäßen Leistung

2.1. Alle auf GMX-Webseiten dargestellten GMX-Dienste stellen eine Einladung zur Angebotsstellung durch den Kunden dar. Der Vertrag über den GMX-Dienste kommt mit Annahme des Kundenantrags durch GMX oder mit der ersten Erfüllungshandlung von GMX zustande.

Erfolgt die Vertragserklärung des Kunden auf elektronischem Weg (z.B. Internet, E-Mail) und handelt es sich bei dem Kunden um einen Konsumenten, wird der Zugang des Kundenangebotes durch GMX unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Kundenantrags dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung durch GMX verbunden werden.

2.2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, bedarf es der ausdrücklichen Zugangsbestätigung und Annahmeerklärung nicht.

2.3. Lehnt GMX die Bestellung bzw. das Angebot des Kunden ab, wird GMX den Kunden darüber unverzüglich nach erfolgter Bestellung durch den Kunden, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen (Montag bis Freitag) ab Eingang der Bestellung /des Angebotes des Kunden, verständigen. Eine Ablehnung kann aus folgenden Gründen erfolgen:

a) wenn der Kunde in einem früheren oder aktuellen Vertragsverhältnis zu GMX mit fälligen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist;
b) wenn der Kunde bei der Bestellung für die Vertragserfüllung durch GMX unbedingt erforderliche und beim Bestellprozess bekannt gegebene Produktvoraussetzungen nicht erfüllt;
c) wenn Zweifel an der Authentizität des Kunden in Bezug auf den bestellten GMX-Dienst bestehen;
d) wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Bestellung macht;
e) wenn der Kunde bei begründeten Zweifeln an der Identität von GMX geforderte Nachweise zu seiner Identität nicht erbringt;
f) bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung von GMX-Diensten durch den Kunden.

2.4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot durch den Kunden. Solche von den Vertragsgrundlagen abweichende Regelungen gelten nur, wenn GMX diesen ausdrücklich zugestimmt hat (Individualvereinbarung). Ist der Kunde Unternehmer und betrifft das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden, ist eine solche Individualvereinbarung nur wirksam, wenn ihr GMX ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2.5. Die Freischaltung der vom Kunden bestellten GMX-Dienste durch GMX erfolgt ohne unnötigen Aufschub:

a) bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen (das sind Vertragsabschlüsse, bei denen ausschließlich Fernkommunikationsmittel ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von GMX und dem Kunden verwendet werden [z.B. Bestellung über den Webseite oder Online-Shop]) über entgeltliche GMX-Dienste (Dienstleistungen, z.B. PremiumMail-Account) mit Konsumenten
- innerhalb von drei Werktagen ab Zustandekommen des Vertrages, wenn der Verbraucher gegenüber GMX ausdrücklich den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (siehe Punkt 3.) verlangt hat;
- sonst innerhalb von drei Werktagen nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist (siehe Punkt 3.), wenn vom Kunden kein Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklärt wurde;
b) ansonsten im Allgemeinen innerhalb von drei Werktagen ab Zustandekommen des Vertrages, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich ein anderer Termin vereinbart.

2.6 Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen (das sind Vertragsabschlüsse, bei denen ausschließlich Fernkommunikationsmittel ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von GMX und dem Kunden verwendet werden [z.B. Bestellung über den Webseite oder Online-Shop]) mit Konsumenten, die die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten zum Gegenstand haben, erfolgt die Lieferung ohne unnötigen Aufschub nach Ablauf der Widerrufsfrist (Punkt 3.), es sei denn der Kunde verlangt nach Erhalt der Vertragsbestätigung mit den wesentlichen Informationen über den Vertrag und Belehrung über den dann eintretenden Entfall des Widerrufsrechtes bei vorzeitiger Vertragserfüllung, dass GMX schon vor Ablauf der Widerrufsfrist (Punkt 3.) mit der Vertragserfüllung beginnt.

3 Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz

Widerrufsrecht:
Als Konsument haben Sie das Recht, einen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen der 1&1 Mail & Media GmbH abgeschlossenen Vertrag oder eine im Fernabsatz (z.B. per Post, Internet oder E-Mail) abgegebene Vertragserklärung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag

a) des Vertragsabschlusses (im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden)
b) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Kaufvertrags) 
c) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden)
d) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken)
e) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste
Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg)

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns gerichtet an den GMX Kunden-Support (Anschrift: 1&1 Mail & Media GmbH, GMX – Kundenservice, Brauerstraße 48, D-76135 Karlsruhe, Tel.: +43 1 2676 376 – Mo bis Fr 08:00 bis 18:00 Uhr, E-Mail: vertrag@info.gmx.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Postversandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten angeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs:

- im Allgemeinen
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

- bei Warenlieferungen
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Anschrift: 1&1 Mail & Media GmbH, GMX – Kundenservice, Brauerstraße 48, D-76135 Karlsruhe) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden 
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.  Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

- bei Dienstleistungen
Haben Sie im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen verlangt, dass die Leistungserbringung in Bezug auf die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden. Bitte tragen Sie Ihre Daten gut leserlich in Druckbuchstaben ein, damit eine eindeutige Zuordnung und schnelle Bearbeitung möglich ist.

An die 
1&1 Mail & Media GmbH
GMX – Kundenservice 
Brauerstraße 48 
D-76135 Karlsruhe   

Per E-Mail: vertrag@info.gmx.net
ODER 
Per Post (siehe Anschrift oben)

Widerrufserklärung 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

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Bestellt am (*)/erhalten am (*):

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Name des/der Verbraucher(s):

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

________________________________________________________________________________________________________________________

GMX E-Mail-Adresse des/der Verbraucher(s):

________________________________________________________________________________________________________________________

Oder Kundennummer (*)/Vertragsnummer (*) des/der Verbraucher(s):

________________________________________________________________________________________________________________________

Datum:

________________________________________________________________________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

________________________________________________________________________________________________________________________


(*) Unzutreffendes bitte streichen.

5 Kontaktdaten des Kunden und Kommunikation

5.1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person, Adresse und die sonst im Rahmen des Bestellvorgangs abgefragten und vom Kunden bekannt gegebenen Daten seine Person betreffend vollständig und richtig sind. Auf entsprechende Anfrage von GMX hat der Kunde die Daten zu bestätigen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kundendaten, insbesondere der Zustellanschrift oder Rechnungsanschrift, der von ihm verwendeten E-Mail Adresse(n), GMX umgehend im Kundenbereich oder schriftlich (E-Mail oder Post) zur Kenntnis zu bringen. 

5.3. Bei Unterlassung dieser Mitteilung über die Änderung der Anschrift des Kunden gelten Erklärungen von GMX dem Kunden als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Kunden bekanntgegebene Anschrift des Kunden versandt wurden.

5.4. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung von vertragsrelevanten Mitteilungen und Erklärungen, Rechnungen und rechnungsbezogener Kommunikation durch GMX an seine GMX-E-Mail-Adresse zu.

5.5. Hat der Kunde sich damit einverstanden erklärt, dass an seine GMX-E-Mail-Adresse vertragsrelevante Erklärungen einschließlich empfangsbedürftiger Willenserklärungen zugestellt werden, erfolgt die Kommunikation zwischen GMX und dem Kunden während der laufenden Vertragsbeziehung auf elektronischem Weg.

Der Kunde ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, diese E-Mail-Adresse regelmäßig - zumindest zweimal wöchentlich - abzurufen.

5.6. Für Fragen zu den Produkten von GMX oder für Auskünfte im Störungsfall stellt GMX dem Kunden folgende Kontaktkanäle zur Verfügung:

Anschrift: 1&1 Mail & Media GmbH, GMX – Kundenservice, Brauerstraße 48, D-76135 Karlsruhe,
E-Mail: 
vertrag@info.gmx.net

6 Änderung des Vertrages, der Nutzungsbedingungen und der Leistungsentgelte für GMX-Dienste

6.1. Änderungen der Nutzungsbedingungen, der EB und der LB für nummerngebundene (z.B. SMS-Dienste) interpersonelle Kommunikationsdienste:

6.1.1. Für nummerngebundene (z.B. SMS-Dienste) interpersonelle Kommunikationsdienste von GMX werden Änderungen der Nutzungsbedingungen, LB und EB sowie deren Inkrafttreten in geeigneter Weise im Internet unter www.gmx.at kundgemacht.

6.1.2. Werden Kunden durch die Änderung(en) ausschließlich begünstigt, so kann/können diese Änderung(en) durch GMX bereits an dem Tag der Kundmachung der Änderung(en) angewandt werden.

6.1.3. Werden Kunden durch die Änderung(en) nicht ausschließlich begünstigt, so wird GMX diese Änderung(en) – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen – drei Monate vor ihrem Inkrafttreten kundmachen. Der wesentliche Inhalt der den Kunden nicht ausschließlich begünstigende(n) Änderung(en), das Datum des Inkrafttretens der Änderung(en) und die Rechtsgrundlage, auf der die Änderungen beruhen, wird dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bzw. in einer von der Regulierungsbehörde gemäß § 135 Abs. 9 TKG erlassenen Verordnung entsprechenden Form, zumindest mindestens drei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt.

Der Kunde ist aus Anlass der Information über eine beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen, LB oder EB berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung(en) zu kündigen. Die Kündigung aus Anlass der Information über eine beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen, LB oder EB wird, sofern der Kunde kein abweichendes Kündigungsdatum zwischen dem Zugang der Kündigungserklärung bei GMX und dem Datum des Inkrafttretens der beabsichtigten Änderung(en) der Nutzungsbedingungen, LB oder EB angibt, bei GMX zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung(en) wirksam. Dies gilt auch bei oder während einer noch nicht abgelaufenen Mindestvertragslaufzeit.

GMX weist den Kunden in der Information über eine beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen, LB oder EB ausdrücklich auf obige Fristen und auf sein Kündigungsrecht in deutlicher und verständlicher Weise besonders hin.

Auf Ersuchen des Kunden wird der Volltext der neuen, geänderten AGB übermittelt.

Eine Erhöhung der Entgelte durch Änderung der EB kann frühestens zwei Monate nach Vertragsabschluss wirksam werden.

6.2. Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung für nummernunabhängige (z.B. E-Mail-Dienste; Messenger-Dienste) interpersonelle Kommunikationsdienste und sonstige nicht nummerngebundene GMX-Dienste:

6.2.1. Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung für nummernunabhängige (z.B. E-Mail-Dienste; Messenger-Dienste) interpersonelle Kommunikationsdienste und sonstige nicht nummerngebundene GMX-Dienste können von GMX unter den nachstehend bezeichneten Voraussetzungen vorgenommen werden und sind damit auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.

6.2.1.1. GMX ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen und die Leistungsbeschreibung mit Zustimmung des Kunden unter den nachstehend bezeichneten Voraussetzungen auch während des laufenden Vertragsverhältnisses zu ändern. Die Höhe der mit dem Kunden vereinbarten Leistungsentgelte sowie Art und Umfang der mit dem Kunden vereinbarten und von GMX zu erbringenden Leistungen/Dienste können durch eine solche Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht geändert werden. 

6.2.1.2. Anlass für die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist deren Anpassungen an neue oder geänderte gesetzliche Vorgaben, behördliche Anordnungen, gerichtliche oder Verfügungen oder Entscheidungen oder die Änderung von Nebenleistungen von GMX-Diensten oder die Erweiterung des Produkt- und Leistungsangebotes von GMX-Diensten durch Einführung von Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend diese Erweiterung(en).

Die Regelungen zur Entgeltänderung und zur Systematik der Entgeltänderung bei nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten (z.B. E-Mail-Dienste; Messenger-Dienste) werden darüber hinaus geändert,

a) um diese an Kostenänderungen anzupassen, welche GMX aufgrund nicht beeinflussbarer Rahmenbedingungen bei der Bereitstellung der GMX-Dienste entstehen und um das ursprüngliche, bei Abschluss des Vertrages gegebene Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen;
b) um diese bei Einführung oder Änderung oder Wegfall von Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträgen, Zuschlägen, die auf die Bereitstellung von GMX-Diensten anfallen und von GMX abzuführen oder beim Kunden einzuheben sind und auf Gesetz oder Verordnung oder behördlicher Verfügung beruhen, im Ausmaß der dadurch bedingten Änderung anzupassen und das ursprüngliche bei Abschluss des Vertrages gegebene Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen.

6.2.1.3. GMX verpflichtet sich, den Kunden zumindest einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen und der LB, den Inhalt der Änderung, die Rechtsgrundlage der Änderung sowie das Datum, zu dem die Änderung wirksam werden soll, in Textform (nach Wahl von GMX per Post, E-Mail, Telefax, SMS) unter Verwendung einer vom Kunden dafür bekannt gegebenen Kontaktinformation zu verständigen.

6.2.1.4. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang der Information über die Änderung der Nutzungsbedingungen oder der LB ein Widerspruch des Kunden gegen die Änderung in Textform (z.B. per Post, E-Mail) bei GMX einlangt.

6.2.1.5. Im Falle eines Widerspruchs durch den Kunden kann GMX entweder das Vertragsverhältnis zum Monatsletzten, der auf den Zugang des Widerspruchs bei GMX zuzüglich einer Frist von einem Monat folgt, kündigen oder das Vertragsverhältnis zu den zuletzt vereinbarten Nutzungsbedingungen - ohne die Änderungen, denen der Kunde widersprochen hat - fortsetzen. Bei Kündigung durch GMX gelten bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses die zuletzt zwischen GMX und dem Kunden vereinbarten Nutzungsbedingungen - ohne die Änderungen, denen der Kunde widersprochen hat, - fort.

6.2.2. GMX verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf obige Termine und Fristen, sein Widerspruchsrecht sowie die Folgen eines ausgeübten und unterlassenen Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

6.3. Anpassungen bei einzelnen Features, Anwendungen, Skripten, Apps, Links und Programmen für nummernunabhängige (z.B. E-Mail-Dienste; Messenger-Dienste) interpersonelle Kommunikationsdienste und sonstige nicht nummerngebundene GMX-Dienste in besonderen Fällen:

6.3.1. GMX ist unter den nachstehend bezeichneten Voraussetzungen auch während des laufenden Vertragsverhältnisses dazu berechtigt, aus Anlass des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von Anbieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der GMX-Systeme oder um der Obliegenheit, technisch aktuelle Lösungen bereitzustellen, nachzukommen, einzelne Features, Anwendungen, Skripte, Apps, Links und Programme abzuschalten und/oder zu ändern, soweit

a) der Vertragszweck dadurch nicht erheblich verändert wird,
b) die Änderung geringfügig und für den Kunden nicht unzumutbar ist und
c) mit einer solchen Änderung keine zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden sind.

Derartige Änderungen können auch die Einführung zusätzlicher Authentifizierungsregeln oder die Erhöhung/Herabsetzung der vorgeschriebenen Altersgrenzen beinhalten. Die Höhe der mit dem Kunden vereinbarten Leistungsentgelte kann durch eine Feature-Änderung gemäß diesem Abschnitt nicht geändert werden.

6.3.2. GMX wird den Kunden zumindest sechs Wochen vor Inkrafttreten einer solchen Änderung über die beabsichtigte Änderung/Abschaltung von Features, Anwendungen, Skripte, Apps, Links oder Programmen, den Inhalt der beabsichtigten Änderung sowie das Datum, zu dem die Änderung wirksam werden soll, in Textform auf einem dauerhaften Datenträger unter Verwendung einer vom Kunden dafür bekannt gegebenen Kontaktinformation verständigen.

6.3.3. Für den Fall, dass eine Änderung/Abschaltung gemäß Punkt 6.3.2. den Zugang des Kunden zu den GMX-Diensten und/oder Inhalten und/oder deren Nutzung durch den Kunden beeinträchtigt, ist der Kunde dazu berechtigt, den Vertrag innerhalb von einem Monat ab Zugang der Information über die Änderung/Abschaltung oder ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Änderung/Abschaltung - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - kostenlos in Textform (z.B. per Post, E-Mail, SMS) zu kündigen.

Erfolgt nach Zugang der Information über die Änderung/Abschaltung keine Kündigung durch den Kunden, gilt seine Zustimmung zur Änderung/Abschaltung als erteilt.

6.3.4. Der Kunde ist auf sein Kündigungsrecht sowie die Termine und Fristen, innerhalb derer es ausgeübt werden kann, und auf die Bedeutung seines Verhaltens bei der Benachrichtigung über die Änderung/Abschaltung gemäß Punkt 6.3.3. gesondert hinzuweisen.

6.4. Änderung der Entgelte für nummernunabhängige (z.B. E-Mail-Dienste; Messenger-Dienste) interpersonelle Kommunikationsdienste und sonstige nicht nummerngebundene GMX-Dienste:

6.4.1. Das mit dem Kunden vereinbarte Leistungsentgelt für GMX-Dienste beinhaltet die Kosten für die Nutzung der Domain, der Internet-Anbindung von GMX zur Bereitstellung der GMX-Dienste, des Kundenservice, insbesondere der Service-Hotline, für Strom und Technikleistungen sowie Aufwände von GMX für Entwicklung, Beschaffung und Vertrieb.

GMX wird mit Zustimmung des Kunden die Höhe der mit dem Kunden vereinbarten monatlichen Leistungsentgelte der Entwicklung der für die Berechnung der monatlichen Leistungsentgelte maßgeblichen Kosten und Aufwände gemäß diesem Punkt 6.4. anpassen, sofern sich diese aufgrund von Umständen, die nach Vertragsabschluss eintreten, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und auch nicht von GMX zu vertreten sind und von GMX nicht beeinflusst werden können, verändern.

6.4.1.1. Eine Erhöhung der monatlichen Leistungsentgelte kann nur bei Vorliegen der im Satz zuvor angeführten Voraussetzungen und zudem nur insoweit erfolgen, als sich die der Berechnung der monatlichen Leistungsentgelte zugrundeliegenden Kosten und Aufwände nach Punkt 6.4.1. insgesamt oder hinsichtlich einzelner Bestandteile erhöhen und diese Steigerung der Kosten und Aufwände nicht durch eine Senkung anderer in Punkt 6.4.1. angeführter Kosten und Aufwände ausgeglichen wird.

6.4.1.2. Eine Senkung der monatlichen Leistungsentgelte ist von GMX insoweit vorzunehmen, als die für die Berechnung der monatlichen Leistungsentgelte maßgeblichen Kosten und Aufwände gemäß Punkt 6.4.1. insgesamt oder wenn einzelne Bestandteile dieser Kosten und Aufwände sinken und diese Kostensenkung nicht durch eine Steigerung anderer in Punkt 6.4.1. angeführter Kosten und Aufwände ausgeglichen wird.

6.4.1.3. GMX wird bei Ausübung dieses Preisanpassungsrechts gemäß diesem Punkt 6.4. die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung stets so wählen, dass Kostensenkungen zumindest im gleichen Ausmaß preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

6.4.2. Anpassungen der monatlichen Leistungsentgelte nach Punkt 6.4.1. bis 6.4.1.3. sind frühestens zu einem Zeitpunkt möglich, der zumindest zwei Monate nach dem Datum des Vertragsabschlusses liegt. Anpassungen der monatlichen Leistungsentgelte nach Punkt 6.4.1. bis 6.4.1.3. dürfen maximal einmal pro Kalenderjahr vorgenommen werden und en den vereinbarten Preis maximal um 15 % erhöhen.

6.4.3. GMX wird den Kunden über beabsichtigte Preisanpassungen, deren Ausmaß, deren Anlass sowie über die für die Preisanpassung maßgeblichen Umstände in Textform (nach Wahl GMX z.B. per Post, E-Mail, SMS) unter Verwendung einer vom Kunden dafür bekannt gegebenen Kontaktinformation spätestens sechs Wochen vor deren geplanten Wirksamwerden informieren.

Im Informationsschreiben informiert GMX den Kunden deutlich und auf verständliche Weise besonders auch über die Rechtsgrundlage der Änderung des monatlichen Leistungsentgelts und über die Gründe, weshalb die eingetretene Änderung, aus deren Anlass die Änderung der monatlichen Leistungsentgelte nach diesem Punkt 6.4. erfolgt, nicht durch eine Senkung von in Punkt 6.4.1. angeführter Kosten und Aufwände ausgeglichen wird oder werden kann.

6.4.4. Bei einer Erhöhung der monatlichen Leistungsentgelte hat der Kunde das Recht, den Vertrag nach Zugang der Information über die Preisanpassung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem in der Information über die Preisänderung mitgeteilten Datum des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. In diesem Fall wird die Preisanpassung gegenüber dem Kunden nicht wirksam.

6.4.5. Die Zustimmung des Kunden zur Preisanpassung der Leistungsentgelte gilt als erteilt, wenn der Kunde den Vertrag nach Zugang der Information über die Preisanpassung nicht bis einschließlich zu dem in der Information über die Preisänderung mitgeteilten Datum des Wirksamwerdens der Preisanpassung wie in Punkt 6.4.4. beschrieben kündigt. Auf dieses Kündigungsrecht sowie die Termine und Fristen, innerhalb derer es ausgeübt werden kann, sowie die Folgen dessen Ausübung und Nichtausübung wird GMX den Kunden im Rahmen der Information zur Anpassung der monatlichen Leistungsentgelte gesondert hinweisen.

7 Pflichten des Kunden; Inhalte des Kunden

7.1. Der Kunde darf im Zusammenhang mit den von GMX zur Verfügung gestellten Leistungen, insbesondere mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten, oder Mitteilungen per E-Mail oder veröffentlichten Inhalten (z.B. in Chatforen, Postings), nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich im Zusammenhang mit den von GMX zur Verfügung gestellten Leistungen insbesondere keine pornografischen, Gewalt verherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte zu veröffentlichen und/oder weiterzugeben, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür zu geben und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Gleiches gilt für die Versendung von E-Mails und SMS.

7.2. Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von GMX speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von GMX zu gefährden.

7.3. GMX ist nicht verpflichtet, Inhalte und/oder Mitteilungen des Kunden, insbesondere auf Internet-Seiten und/oder E-Mail-Verkehr und/oder upgeloadete Inhalte (Chat-Rooms, Foren, Postings etc) und/oder SMS des Kunden, auf die allfällige Beeinträchtigung von Rechten Dritter oder auf allfällige Gesetzesverstöße zu überprüfen. Erlangt GMX jedoch Kenntnis davon, dass derartige Inhalte und/oder Mitteilungen des Kunden in Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, ist GMX berechtigt, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren. Dies gilt insbesondere, wenn GMX entweder auf Grund eines gerichtlichen und/oder behördlichen Auftrages dazu verpflichtet oder von Dritter Seite auf die Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufmerksam gemacht wird.

7.4. Die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen sowie die E-Mail-Adressen des Kunden dürfen mit Form, Inhalt und Zweck nicht gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Erlangt GMX Kenntnis von einem Verstoß, so ist GMX berechtigt, den Domain-Namen oder die E-Mail-Adresse zu sperren und/oder der jeweils zuständigen Registrierungsstelle zurückzugeben.

7.5. Für Inhalte und/oder Mitteilungen des Kunden, insbesondere auf Internet-Seiten und/oder E-Mail-Verkehr und/oder upgeloadete Inhalte (Chat-Rooms, Foren, Postings etc.) und/oder Inhalte von SMS des Kunden ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Lichtbilder/Fotos dürfen vom Kunden nur dann veröffentlicht und/oder weitergegeben werden, wenn die Zustimmung abgebildeter Personen zur Veröffentlichung und Weitergabe vorliegt.

7.6. Der Kunde wird daher GMX hinsichtlich
- Verfahrenskosten in gerichtlichen und behördlichen Verfahren
- Kosten für die von Gerichten und Behörden aufgetragene Veröffentlichung von Urteilen und Widerrufen,
- gerichtlich oder behördlich festgesetzter Ersatzleistungen an Anspruchsteller sowie
- gerichtlich oder behördlich festgesetzter Strafen,
schadlos halten, die GMX durch Inhalte und/oder Mitteilungen des Kunden oder durch Foto- bzw. Bildnisveröffentlichungen, wenn die Zustimmung abgebildeter Personen zur Veröffentlichung und Weitergabe nicht vorliegt, des Kunden entstehen, wenn der Kunde schuldhaft gegen die in diesem Abschnitt angeführten Pflichten verstoßen hat.

7.7. Der Kunde verpflichtet sich, von GMX zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter/Zugangsdaten streng geheim zu halten und GMX unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Passwörter/Zugangsdaten bekannt sind oder unberechtigte Dritte auf den Dienst des Kunden unter Verwendung seiner Passwörter/Zugangsdaten zugegriffen haben. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Gebrauch der Passwörter/Zugangsdaten Leistungen von GMX nutzen, haftet der Kunde gegenüber GMX für das entstehende Nutzungsentgelt. Der Kunde wird von dieser Haftung nach Ablauf von 24 Stunden nach Einlangen der Meldung, dass unbefugten Dritten die Passwörter/Zugangsdaten bekannt sind oder unberechtigte Dritte auf den Dienst des Kunden unter Verwendung seiner Passwörter/Zugangsdaten zugegriffen haben, befreit. Im Fall einer derartigen Meldung an GMX sind die Passwörter/Zugangsdaten des Kunden zu ändern. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Verpflichtung auch für die geänderten Passwörter gilt.

7.8. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal täglich, eine Datensicherung durchzuführen, die insbesondere die für ihn über das Internet eingehenden Nachrichten mit umfassen muss, wobei Daten, die auf den Servern von GMX abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor Durchführung von Softwareinstallationen oder vor der Installation von Hardware durchzuführen. Der Kunde ist überdies verpflichtet, gründlich jedes Programm auf Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation zu prüfen, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von GMX erhält.

7.9. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beendigung des Vertragsverhältnisses die von ihm noch benötigten Inhalte andernorts abzuspeichern.

7.10. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein

8 Leistungen und Lieferungen von GMX; Dienstqualität; Maßnahmen zur Sicherheit und Integrität

8.1. GMX stellt dem Kunden auf Grundlage dieser AGB die jeweiligen GMX-Dienste gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu den dort angegebenen Preisen zur Verfügung und ermöglicht es dem Kunden, elektronische Nachrichten in der Form von E-Mails, SMS oder sonstigen Nachrichten über das Internet zu versenden.

8.2. GMX bietet dem Kunden im Zusammenhang mit Maildiensten über online zur Verfügung gestellte Benutzeroberflächen und Software an und gibt dem Kunden dadurch die Möglichkeit, Nachrichten über das Internet zu versenden oder zu empfangen.

8.3. Der Zugang des Kunden zum Internet wird von GMX bei Maildiensten jedoch nicht beigestellt oder geschuldet. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Zugriff auf die Maildienste von GMX und die dort abgespeicherten Nachrichten, Daten und Inhalte des Kunden nur möglich ist, wenn der Kunde über einen funktionierenden Internetzugang verfügt. GMX bietet Onlinedienste grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des Internets an. Die erfolgreiche Weiterleitung sowie der erfolgreiche Empfang von Nachrichten (E-Mails, SMS) über die Maildienste von GMX ist von einer Vielzahl von Einflüssen abhängig, die teilweise außerhalb der Kontrolle und des Einflussbereiches von GMX liegen (z.B. Netzausfälle in Bereichen von Drittbetreibern, die nicht dem Einflussbereich von GMX unterliegen und auch nicht als Erfüllungsgehilfen von GMX anzusehen sind). Zudem kann auf Grund von (von GMX, anderen Dienstebetreibern oder vom Kunden oder dem gewünschten Empfänger eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern oder Firewall- oder sonstiger Sicherheitseinstellungen am PC oder Netzwerk des Kunden die Zustellung oder das Versenden von E-Mails, SMS oder sonstigen Nachrichten verhindert oder verzögert oder die Darstellung/Nutzbarkeit von Internetseiten verhindert oder eingeschränkt werden. Ebenso ist die Darstellung der Internetpräsenz des Kunden von einer Vielzahl von verschiedenen Faktoren abhängig, die nicht der Kontrolle oder dem Einfluss von GMX unterliegen, wie insbesondere den von den darauf zugreifenden Nutzern verwendeten Browsern und Browsereinstellungen. GMX kann daher keine Gewähr für eine bestimmte Form der Darstellung der Internetpräsenz des Kunden oder den Zugriff auf die Maildienste von GMX und die dort abgespeicherten Nachrichten, Daten und Inhalte des Kunden oder die Weiterleitung von Nachrichten leisten, soweit Faktoren außerhalb des Einflussbereiches oder Netzwerkes von GMX für eine mangelhafte Darstellung oder einen nicht vorhandenen oder eingeschränkten Zugriff auf die Maildienste von GMX und die dort abgespeicherten Nachrichten, Daten und Inhalte des Kunden oder die Weiterleitung von Nachrichten ursächlich sind.

8.4. GMX gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GMX liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. GMX kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

8.5. Bestimmte Leistungsangebote von GMX beinhalten ein Virenschutzprogramm, das der Kunde in seinem E-Mail-Account deaktivieren kann. GMX weist darauf hin, dass kein auf dem Markt befindliches Virenschutzprogramm eine hundertprozentige Sicherheit bieten kann. Dies beruht u.a. auf der Vielzahl der sich im Umlauf befindlichen Viren und deren ständiger Aktualisierung. Der Kunde wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch geprüfte E-Mails einen Virus enthalten können. Der Kunde hat insbesondere vor diesem Hintergrund für eine aktuelle Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.

8.6. Für kostenlose GMX FreeMail-Tarife gilt darüber hinaus Folgendes: GMX ist berechtigt, die im Account des Kunden gespeicherten Nachrichten und sonstige Dateien nach einem Zeitraum von 6 Monaten der Inaktivität (kein Login über Webbrowser oder E-Mail-Programm) ohne Rückfrage zu löschen. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr der Inaktivität ist GMX darüber hinaus berechtigt, die GMX E-Mail-Adressen ("Aliase") des Kunden freizugeben und anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Zugang zu seinem GMX Account hat der Kunde danach nicht mehr.

8.7. Unterbrechungen und Störungen, die nicht von GMX zumindest grob schuldhaft herbeigeführt worden sind, berechtigen den Kunden, wenn der Kunde Unternehmer ist und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, weder zur Zahlungsminderung oder –einstellung noch zum Vertragsrücktritt noch kann der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten.

8.8. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen der Nutzbarkeit der GMX-Dienste (mehr als 30 volle Tage pro Kalenderjahr) oder unzumutbaren Einschränkungen in der Qualität der GMX-Dienste hat der Kunde das Recht auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund.

8.9. Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Ausgenommen hiervon sind solche Bestandteile, die mit "Aufstellung durch GMX oder einen der GMX Geschäftspartner" gekennzeichnet sind. Die Gefahr geht mit Übergabe auf den Kunden über.

8.10. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über, wenn der Kunde Unternehmer ist. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich. Ist der Kunde Konsument und wird die Ware von GMX an den Verbraucher übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Konsument selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

8.11. Programme für GMX-Dienste installiert GMX nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

8.12. Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den neuen, vertragsgegenständlichen Programmen für GMX-Dienste ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von GMX ist - auch wenn die Installation als solche von GMX erbracht wird - insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software für GMX-Dienste. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von GMX bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von GMX, auch die Benutzereinführung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

8.13. Vom Kunden zusätzlich von GMX erworbener Online-Speicher ist nur für die private, nichtkommerzielle Nutzung bestimmt. Unternehmer dürfen diesen zusätzlichen Speicherplatz somit nicht unternehmerisch nutzen.

8.14 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird GMX im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. GMX hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. GMX übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

8.15. GMX ergreift – unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und des gesetzlich normierten Kommunikationsgeheimnisses (§ 161 TKG 2021) – geeignete Maßnahmen, um auf Sicherheitsvorfälle, -bedrohungen oder – lücken angemessen reagieren zu können. Geeignete Maßnahmen können unter anderem aber nicht ausschließlich sein:

  1. Technische Maßnahmen, wie z.B. temporäre oder permanente Deaktivierung von Diensten oder Teilen von Diensten, Filterung von potentiellem Schadverkehr und/oder Aktualisierung betroffener Systeme;
    b) Organisatorische Maßnahmen, wie z.B. verstärkte Systemüberwachung, erweiterte Informations- und Datenanalysen und/oder Sicherung von Artefakten und Beweisen;
    c) Rechtliche Maßnahmen, wie z.B. Initiierung der Strafverfolgung.

GMX beobachtet Systeme rund um die Uhr und kann so auf akute Sicherheits- oder Integritätsverletzungen jederzeit rasch reagieren. Bei nummerngebundenen (z.B. SMS-Dienste) interpersonellen Kommunikationsdienstensieht GMX für unangemessene Reaktion von GMX auf Sicherheitsvorfälle, -bedrohungen oder -lücken Entschädigungen und Erstattungen vor.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von GMX.


9.2. Bei Verträgen mit Kunden, wenn der Kunde Unternehmer ist und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, behält sich GMX das Eigentum an der gesamten gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Kommt der Kunde, wenn der Kunde Unternehmer ist und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, in Zahlungsverzug, kann GMX - unbeschadet sonstiger Rechte - vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung herausverlangen

10 Ende des Nutzungsrechts

10.1. Der Kunde kann nach Beendigung des Vertrages über die entgeltliche Nutzung einer GMX-E-Mail-Adresse seine GMX-E-Mail-Adresse in der Form eines unentgeltlich erbrachten E-Mail-Services (GMX FreeMail) gemäß den LB für GMX FreeMail weiter nutzen.

10.2. Das Nutzungsrecht des Kunden für von GMX dem Kunden zur Verfügung gestellte GMX-Dienste sowie für die von ihm dabei in Anspruch genommene Software von GMX endet mit dem Datum der Wirksamkeit der Vertragsauflösung.

Ab diesem Zeitpunkt darf der Kunde die von der Vertragsauflösung betroffenen GMX-Dienste nicht mehr nutzen.

10.3. Mit Vertragsende des Vertrages über unentgeltlich erbrachte E-Mail-Services (GMX FreeMail) werden sämtliche noch vorhandenen oder später einlangenden für den Kunden bestimmten Nachrichten und Inhalte des Kunden, Daten, die auf den Servern von GMX abgelegt sind, gelöscht und besteht keine Verpflichtung von GMX, diese Daten weiterhin zu speichern oder für den Kunden verfügbar zu halten oder an den Kunden aus eigenem Antrieb weiter zu leiten.

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beendigung des Vertragsverhältnisses selbst die von ihm noch benötigten Inhalte andererorts abzuspeichern.

11 Lizenzvereinbarungen

11.1. Rechteinhaber der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch GMX verwendeten oder von GMX zur Verfügung gestellten Programme ist GMX oder einer ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt hat.

11.2. Der Kunde erhält von GMX ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung dieser Programme (Lizenz). Wenn der Kunde von GMX für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien.

11.3. Programme von Drittanbietern werden zu den Lizenzbestimmungen der Drittanbieter bereitgestellt. GMX wird dem Kunden diese deutlich und leicht verständlich vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Kenntnis bringen.

11.4. Bei Abruf lizenzierter Software von Drittanbietern ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenz-Bestimmungen einzusehen und genau einzuhalten. GMX wird dem Kunden diese deutlich und leicht verständlich vor dem Abruf / vor der Nutzung zur Kenntnis bringen.

11.5. Für jegliche nicht von GMX erstellte oder dem Kunden nicht direkt durch GMX zur Verfügung gestellte Software wird von GMX keinerlei Gewähr übernommen. Diesbezüglich entscheidet alleine das bestehende Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und den jeweiligen Dritten, welches vom Vertragsverhältnis zwischen GMX und dem Kunden unabhängig ist.

12 Preise und Zahlung, Zahlungsverzug, Verzugsfolgen, Einrichtungen zur Kostenkontrolle und Einwände gegen die Rechnung

12.1. Das vom Kunden zu entrichtende Leistungsentgelt für GMX-Dienste und die Abrechnungsperioden werden mit dem Kunden gemäß Produktbeschreibung in den LB und EB aus Anlass des Vertragsabschlusses vereinbart.

Die Informationen zum Leistungsentgelt und die Abrechnungsperioden werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses vor Abgabe seiner Vertragserklärung nochmals gesondert zur Kenntnis gebracht und mit der Vertragsbestätigungs-E-Mail übermittelt.

Preise werden grundsätzlich als Bruttopreise angegeben. Zur besseren Orientierung für Kunden, die keine Konsumenten sind, kann zusätzlich auch der Nettopreis angegeben werden.

12.2. Werden bei zahlungspflichtigen GMX-Produkten (zum Beispiel GMX ProMail oder GMX TopMail) für zusätzliche Produkte vergünstigte Konditionen in der Form von Rabatten im Vergleich zu GMX FreeMail-Kunden gewährt (nachfolgend „Rabatt gewährender Vertrag“), wird dies und das Ausmaß der gewährten Vergünstigung in der Produktbeschreibung des zusätzlichen Produktes hervorgehoben. Solche Vergünstigungen in der Form von Rabatten werden für die Dauer des Rabattes gewährenden Vertrages gewährt und entfallen, wenn der Rabatt gewährende Vertrag endet. In diesem Fall schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Rabattes gewährenden Vertrages das von GMX FreeMail-Kunden für das zusätzliche Produkt zu zahlende Entgelt gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung.

12.3 Die Leistungsentgelte werden innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung fällig.

12.3.1. Der Überweisungsauftrag oder Zahlungsauftrag des Kunden auf das in der Rechnung angegebenen Konto von GMX muss innerhalb dieser Frist erteilt werden.

12.3.2. Wird die Rechnung dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, wird sie in einem speicherfähigen Format, wie z. B. im pdf-Format, an die dazu bekannt gegebene elektronische Adresse zu übermittelt. Hat der Kunde keine andere E-Mail-dresse dafür benannt, erfolgt die Übermittlung der Rechnung an die GMX-E-Mail-Adresse des Kunden. Über Verlangen des Kunden wird für nummerngebundene (z.B. SMS-Dienste) interpersonelle Kommunikationsdienste von GMX eine Papierrechnung ausgestellt.

12.3.3. GMX stellt dem Kunden zur Kontrolle und Überwachung der Nutzung und Umfänge seiner einzelnen GMX-Dienste über seinen GMX-Nutzer-Account auf gmx.at eine Einrichtung im Sinne des TKG 2021 zur Verfügung. Diese beinhaltet auch Informationen über den Nutzungsumfang sowie Freieinheiten der einzelnen GMX-Dienste.

12.3.4. Wenn der Kunde Einwände gegen eine Rechnung hat, kann er diese innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Rechnung schriftlich bei GMX geltend machen. Einwendungen, die später erhoben werden, sind unbeachtlich und GMX ist nicht mehr verpflichtet auf Einwände des Kunden zu antworten. Der Kunde hat jedoch weiterhin die Möglichkeit sich an ein Gericht oder die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) zu wenden.

Sind die Einwände des Kunden zwar fristgerecht bei GMX eingelangt, aber nach ihrer Auffassung unbegründet, teilt dies GMX dem Kunden in einer Stellungnahme mit. In diesem Fall kann sich der Kunde innerhalb von einem Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem er den Einwand zu seiner Rechnung bei GMX erhoben hat, an die RTR wenden. Nach Ablauf dieser Fristen verliert der Kunde sein Recht auf Geltendmachung von Einwendungen; GMX informiert den Kunden darüber in ihrer Stellungnahme. Der ordentliche Rechtsweg steht dem Kunden jedoch nach wie vor offen.

Wenn der Einwand des Kunden unberechtigt war, kann GMX dem Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum in Rechnung stellen. War der Einwand berechtigt und hatte der Kunde bereits Zahlung geleistet, so stehen ihm für den zu viel bezahlten Betrag die gesetzlichen Zinsen ab Inkassotag zu.

Bei einem Streitschlichtungsverfahren vor der RTR ist die Fälligkeit des strittigen Betrags bis zur Streitbeilegung aufgeschoben.

Bloße Einwendungen gegen die Rechnung bei GMX hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrags.

Verzugszinsen verrechnet GMX dem Kunden nach einem Rechnungseinspruch nur, wenn er rechtzeitig Einwände gegen seine Rechnung erhoben hat und der Einwand unberechtigt war (§ 145 Abs 4 TKG 2021).

12.4. Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende:

Der Kunde ermächtigt GMX, durch eine ausdrückliche Erklärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt spätestens fünf Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens fünf Werktage nach Rechnungsdatum. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können.

Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn

a) das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde
b) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte
Vorabinformationerfolgt und
c) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt.

Eine durch den Kunden vor dem 01. Februar 2014 erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften bleibt nach diesem Datum gültig und gilt gemäß Artikel 7 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) als Zustimmung des Kunden die Einzüge mittels SEPA-Lastschrift vorzunehmen.

12.5. Im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend angepasst.

12.6. Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Leistungsentgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.

12.7. Für Konsumenten gilt bei Zahlungsverzug weiters Folgendes: Gerät der Kunde oder GMX mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Liefervertrag in Verzug, sind ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag wechselseitig die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % pro Jahr zu bezahlen. GMX kann außer den gesetzlichen Zinsen vom Kunden auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeter und GMX erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen offenen Forderung aus dem Liefervertrag stehen.

Für Unternehmer gilt bei Zahlungsverzug Folgendes: Bei Zahlungsverzug des Kunden verrechnet GMX diesem ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB). Im Fall des Zahlungsverzugs bei Geldforderungen ist GMX zudem berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Kunden den in § 458 UGB genannten Pauschalbetrag zu fordern. Weiters ersetzt der Kunde GMX die über diesen Pauschalbetrag hinausgehenden und durch seinen verschuldeten Verzug entstandenen Mahnspesen und für den Fall, dass für die betreffende Forderung zumindest eine Mahnung von GMX erfolglos geblieben ist, auch die Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen durch Beauftragung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes.

Im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes werden die tatsächlich entstehenden Kosten in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Vergütungen für Inkassoinstitute sowie dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe verrechnet und verpflichtet sich der Kunde, diese GMX zu ersetzen.

12.8. Sollte der Kunde seiner Pflicht zur Zahlung der Entgelte nicht nachkommen, wird GMX den Kunden hierüber unterrichten und ihm unter Androhung der Diensteunterbrechung oder –abschaltung eine angemessene Frist zur Zahlung setzen; diese Nachfrist hat mindestens 14 Tage zu betragen. Bleibt diese Mahnung unter Androhung der Diensteunterbrechung oder –abschaltung für den Fall nicht erfolgten Begleichung des Außenstandes innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist erfolglos, ist GMX berechtigt, die vom Kunden von GMX in Anspruch genommenen Leistungen/Dienste, deretwegen der Zahlungsaußenstand fortbesteht, zu sperren. Die Sperre ist unter Berücksichtigung einer angemessenen Bearbeitungszeit bei GMX nach Einlangen der Zahlung, höchstens jedoch 3 Werktage – ohne unnötigen Aufschub aufzuheben, wenn der Kunde die geschuldeten und fälligen Entgelte beglichen hat.

12.9. Ausgenommen bei Zahlungsunfähigkeit von GMX ist eine Aufrechnung für Kunden, wenn der Kunde Unternehmer ist und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, unzulässig. Ist der Kunde Konsument, kann dieser gegenüber GMX nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit von GMX und darüber hinaus mit solchen Forderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, gerichtlich festgestellt oder von GMX anerkannt worden sind.

12.10. Der Kunde, wenn er Unternehmer ist und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12.11. Die Abtretung von Forderungen des Kunden, wenn er Unternehmer ist und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, gegen GMX an Dritte ist ausgeschlossen.

12.12. Schlägt der Forderungseinzug oder der Lastschrifteinzug von GMX aufgrund eines in der Sphäre des Nutzers liegenden und vom Nutzer verschuldeten Grundes fehl, so hat der Kunde GMX die GMX dadurch entstehenden und vom Kunden verschuldeten Mehrkosten zu erstatten. Die Höhe der Kosten, welche GMX durch den vom Nutzer zu vertretenen, fehlgeschlagenen Forderungseinzug entstehen, ist von GMX zu beweisen. 

13 Gewährleistung

13.1. GMX leistet bei GMX-Dienste gegenüber Konsumenten dafür Gewähr, dass die Zurverfügungstellung des/der vom Kunden bestellten GMX-Dienstes oder Software (= digitale Leistung) keinen Mangel aufweist. GMX haftet somit dafür, dass die erbrachte Leistung die vertraglich vereinbarten Eigenschaften und die objektiv erforderlichen Eigenschaften hat sowie dafür, dass die Aktualisierungspflicht erfüllt wird.

Ist die Zurverfügungstellung der digitalen Leistung mangelhaft, hat der Nutzer das Recht, die Herstellung des mangelfreien Zustands zu verlangen, den Preis zu mindern oder - wenn der Mangel nicht bloß geringfügig ist - den Vertrag aufzulösen.

Zunächst kann der Verbraucher von GMX mittels einer eindeutigen und formfreien Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) nur die Herstellung des mangelfreien Zustands verlangen.

Das Recht, den Preis zu mindern oder den Vertrag aufzulösen, hat der Verbraucher nur dann, wenn

a) der Mangel derart schwerwiegend ist, dass eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung gerechtfertigt ist,
b) GMX die Herstellung des mangelfreien Zustands verweigert,
c) sich aus den Erklärungen von GMX ergibt oder nach den Umständen offensichtlich ist, dass GMX den mangelfreien Zustand entweder gar nicht oder nicht in angemessener Frist oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher herstellen wird;
d) GMX den mangelfreien Zustand trotz Ablaufs einer angemessenen Frist noch nicht hergestellt hat oder
e) ein Mangel weiterhin auftritt, obwohl GMX versucht hat, den mangelfreien Zustand herzustellen.
en.

13.2. Der Konsument kann sein Recht auf Preisminderung oder Vertragsauflösung durch formfreie, eindeutige Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) ausüben.

13.3. Der Gewährleistungsanspruch kann von Konsumenten bei einer mangelhaften Zurverfügungstellung der digitalen Leistungen während des gesamten Zurverfügungstellungszeitraums geltend gemacht werden.

13.4. Die Gewährleistungsbestimmungen gelten auch bei zwischen GMX und dem Konsumenten geschlossenen Kaufverträgen über digitale Produkte und bei Kaufverträgen über Waren mit digitalen Elementen.

13.5. Für Kunden, die Unternehmer sind und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, gilt folgendes: Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden, eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen und GMX bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

Der Kunde, der Unternehmer ist, hat Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei GMX anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach rügelosem Ablauf der Frist ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von GMX durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Warenlieferungen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne werden, wenn nicht abweichend vereinbart, von GMX nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

14 Haftung

14.1. Jeder Vertragspartner haftet dem anderen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften. GMX haftet dem Kunden für dem Nutzer entstehende Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen von GMX oder den Erfüllungsgehilfen von GMX beruhen sowie für Schäden des Kunden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten von GMX oder den Erfüllungsgehilfen von GMX ergeben.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung von GMX für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt dadurch unberührt.

14.2. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt GMX unbenommen.

14.3. Für die Haftung von GMX gegenüber Unternehmern gilt: Soweit es für die Haftung auf ein Verschulden ankommt, wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Ausgenommen bei Vorsatz ist die Haftung mit dem Betrag von Euro 5.000,- begrenzt und für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, reine Vermögensschäden sowie für alle mittelbaren Schäden ausgeschlossen. Des Weiteren wird die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz abbedungen.

GMX haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GMX.

15 Linking

GMX distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. "Links") aus dem Angebot von GMX bestehen. GMX übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.

16 Kundeninformation zur Direktwerbung: Kontaktaufnahme zu Werbezwecken (elektronische Post)

16.1. Von GMX unentgeltlich erbrachte E-Mail-Services (GMX FreeMail) können nur deshalb unentgeltlich angeboten werden, weil der entsprechende Dienst über Werbung finanziert wird. Daher steht dem Kunden die Nutzung von unentgeltlich erbrachten E-Mail-Services (GMX FreeMail) nur unter der Voraussetzung offen, dass er die Zustimmung zur Direktwerbung durch GMX wie folgt erteilt:

Der Kunde von unentgeltlich erbrachten E-Mail-Services (GMX FreeMail) erklärt sich folglich bis auf jederzeitigen Widerruf damit einverstanden, dass die von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten [Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse(n), Telefonnummer(n)] von der 1&1 Mail & Media GmbH jeweils zu Zwecken des eigenen Marketings erhoben, verarbeitet und auf Datenträgern gespeichert werden, sowie weiters, von der 1&1 Mail & Media GmbH zu Werbezwecken über die Internetplattform unter der URL www.gmx.at und darüber angebotene Leistungen/Dienste (E-Mail-Dienste; Browserdienste, Software, Online Games, Online Shopping, Online Unterhaltung und Online Nachrichten) sowie über Angebote über Abonnements und Marketingaktionen in der Form von Gewinnspielen und Aktionen für den Abschluss von Verträgen über die zuvor angeführten Leistungen/Dienste per SMS und E-Mail kontaktiert zu werden. Die Direktwerbung kann – als solche leicht erkennbar – auch Werbeanzeigen von Werbekunden von GMX enthalten.

Der Kunde kann die hierzu erteilte Zustimmung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist an den GMX Kunden-Support [Anschrift: Brauerstraße 48, D-76135 Karlsruhe oder E-Mail: datenschutz@gmxnet.de] zu richten und bedarf keiner Begründung. Im Falle des Widerrufs der Zustimmung zur Direktwerbung durch den Kunden ist GMX bei unentgeltlich erbrachten E-Mail-Services (GMX FreeMail) berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über die Erbringung der unentgeltlichen E-Mail-Services (GMX FreeMail) mit sofortiger Wirkung durch außerordentliche Kündigung zu beenden.

16.2. GMX weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Provider die auf den Webservern gespeicherten Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

17 Laufzeit und Kündigung des Vertragsverhältnisses

17.1. Verträge, die GMX zu Dienstleistungen oder dauerhaften Leistungen gegenüber den Kunden verpflichten, werden mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge vom Kunden und von GMX unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden.

Eine allfällige Mindestvertragsdauer (siehe dazu auch Punkt 17.4.) wird mit dem Kunden jeweils gesondert vereinbart; in diesem Fall gelten die in Punkt 17.4. angeführten Kündigungsfristen und Kündigungstermine.

17.2 Bei von GMX unentgeltlich erbrachten E-Mail-Services (GMX FreeMail) kann der Kunde jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist seinen E-Mail-Account im Login-Bereich unter dem Menüpunkt "Mein Account" stilllegen.

Hinweis: Hat der Kunde einen Vertrag über ein Drittanbieter-Produkt, das über GMX bezogen werden kann, abgeschlossen, setzt dies voraus, dass zwischen dem Kunden einerseits und GMX andererseits zum Zeitpunkt der Vertragserklärung des Kunden betreffend das Drittanbieter-Produkt und weiters für die Vertragslaufzeit betreffend die Nutzung des Drittanbieter-Produkts ein aufrechter Vertrag über ein GMX Postfach (zumindest in der Form eines GMX FreeMail-Accounts) besteht (Produktvoraussetzung für die Nutzung von Drittanbieter-Produkten). Darauf wird der Kunde auch im Zuge des Bestellprozesses betroffener Drittanbieter-Produkte vor Abgabe seiner Vertragserklärung besonders hingewiesen.

17.3. GMX ist bei Verträgen, die eine den Kunden bindende Laufzeit oder Mindestvertragslaufzeit haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

17.4. Der Kunde kann bei Verträgen, die eine den Kunden bindende Laufzeit oder Mindestvertragslaufzeit haben erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und in weitere Folge ab Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen durch einseitige Erklärung kündigen.

17.5. Bei mehreren Leistungen/Diensten kann - ohne gesondert vereinbarte Teilkündigungsmöglichkeit - nur der Gesamtvertrag durch Kündigung beendet werden.

17.6. Bei Verträgen mit Kunden, die Unternehmer sind und für die das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, bedarf die Kündigung - ausgenommen es liegt der Fall gemäß Punkt 17.2. vor - jeweils der Schriftform. Konsumenten können entweder schriftlich per Post oder auch per E-Mail, wenn die Identität des Kunden und die Authentizität der E-Mail-Adresse feststehen, erfolgen; das Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.7. Im Falle der Kündigung hat GMX etwaige, vom Kunden vorausgezahlte laufende Entgelte für Zeiträume nach dem Kündigungstermin aliquot rückzuvergüten. GMX ist berechtigt, vorausgezahlte laufende Entgelte mit allfälligen Forderungen gegenüber dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis aufzurechnen.

17.8. GMX ist insbesondere zur vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, wenn:

- der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät.
- der Kunde schuldhaft und wiederholt trotz Abmahnung gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
- die Internet-Seiten, der E-Mail-Verkehr des Kunden, die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen und/oder die E-Mail-Adresse des Kunden gegen gesetzliche Verbote/Gebote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstößt. Die Kündigung erfolgt nach vorheriger Abmahnung durch GMX, es sei denn, GMX ist auf Grund der Schwere des Verstoßes eine Abmahnung und das damit verbundene weitere Festhalten am Vertrag nicht zumutbar.
- der Kunde bei von GMX unentgeltlich erbrachten E-Mail-Services die Zustimmung widerruft, zu Werbezwecken über die Internetplattform unter der URL www.gmx.at und darüber angebotene Leistungen/Dienste der GMX GmbH von diesen per Telefon, SMS, Telefax und E-Mail kontaktiert zu werden.

17.9. Im Falle einer von GMX ausgesprochenen und vom Kunden verschuldeten vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund ist GMX berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.

17.10. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist GMX berechtigt, die Seiten und/oder Accounts des Kunden zu sperren.

18 Schlichtungsverfahren vor der Regulierungsbehörde; Information über die Alternative Streitbeilegung - Online-Streitbeilegung

18.1. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ist der Kunde berechtigt, Streit- und Beschwerdefälle innerhalb eines Jahres ab erstmaliger schriftlicher Beschwerdeerhebung bei der Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77–79, (RTR-GmbH, www.rtr.at) vorzulegen. Dies gilt insbesondere bei behaupteten Qualitätsmängeln der Leistungen, Zahlungsstreitigkeiten und bei behaupteten Verletzungen des Telekommunikationsgesetzes.

Das Verfahren vor der Regulierungsbehörde erfolgt gemäß der jeweils gültigen Richtlinien, die von der Regulierungsbehörde auf der oben angeführten Homepage veröffentlicht sind. Kommt die Schlichtungsstelle zum Ergebnis, dass kein Fehler in der Abrechnung festgestellt werden kann, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, ist GMX berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Sollte sich im Streitbeilegungsverfahren herausstellen, dass GMX dem Kunden einen zu hohen Betrag verrechnet hat, zahlt GMX dem Kunden diese Beträge samt gesetzlichen Zinsen ab Inkassotag zurück.

Verfahrensbestimmungen sowie die erforderlichen Formulare finden sich unter www.rtr.at. Die Kosten für einen vom Kunden beauftragten Rechtsvertreter trägt der Kunde selbst.

18.2. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist GMX nicht verpflichtet und nicht bereit.

Gemäß dem Alternativen Streitbeilegungsgesetz hat der Unternehmer Verbrauchern, mit denen er in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung mitzuteilen und weiters zu informieren, ob der Unternehmer an einem Verfahren vor der Stelle zur alternativen Streitbeilegung teilnehmen wird. Die für uns vorgesehene AS-Stelle ist:

"Internet Ombudsmann", Margaretenstraße 70/2/10, 1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 595 211 275

http://www.ombudsmann.at
kontakt@ombudsmann.at
ZVR: 922 972 340 ODER Verein "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte", Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien Tel.: +43 (0)1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.or.at/
ZVR-Zahl: 475 536 813

19 Notdienste

19.1. Verbindungen zu allen nationalen Notrufnummern sowie zur europäischen Notrufnummer (Euro-Notruf 112) sind unentgeltlich, soweit sie über nummerngebundene Kommunikationsdienste kontaktiert werden. Bei Nutzung einer Notrufnummer durch den Kunden ist GMX gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, dem Betreiber des Notdienstes auf dessen Verlangen die Stammdaten sowie den Standort des Kunden zu nennen.

19.2. Über rufnummernunabhängige Kommunikationsdienste können Notrufe nicht abgesetzt werden.

20 Schlussbestimmungen

20.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Unternehmer ist, Montabaur, Deutschland.

20.2. Für die von GMX auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt für Kunden, die Unternehmer sind, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.