1 Geltungsbereich

GMX ist ein Dienst der 1&1 Mail & Media GmbH, Zweigniederlassung Karlsruhe, Brauerstr. 48, D-76135 Karlsruhe, nachfolgend "GMX" genannt.

1.1 Die folgenden GMX-Geschäftsbedingungen gelten für alle kostenfreien (GMX FreeMail) und kostenpflichtigen (GMX PremiumMail und GMX Online Speicher, z.B. GMX ProMail,  GMX TopMail, etc.) digitalen Dienstleistungen und digitalen Inhalte („digitale Produkte“) und sonstige Leistungen, die von GMX unter der Marke GMX, insbesondere auf der Internetseite unter der URL https://www.gmx.net ("GMX-Seite") sowie den dazugehörigen Unterseiten (sog. Second- und Third-Level-Domains) und Zusatzseiten angeboten werden, auf die von der GMX-Seite verwiesen wird („GMX-Dienste“). Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich als "Drittdienste" gekennzeichnete Dienstleistungen, die nicht von GMX selbst, sondern von einem Dritten angeboten werden. Für diese Dienste gelten ausschließlich die von dem Dritten eingestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GMX hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 GMX ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Nutzers zu ändern. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Nutzer mit der Änderungsmitteilung die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform erhält und der Nutzer der Änderung nicht binnen 30 (dreißig) Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag innerhalb dieser 30-tägigen Frist kostenfrei zu beenden, falls die Änderung den Nutzer beeinträchtigt, es sei denn, diese Beeinträchtigung ist nur geringfügig. GMX verpflichtet sich, den Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

2 Vertragsschluss, Registrierung, Nutzerkreis und Leistungen

2.1 Der Vertrag kommt mit Annahme des Nutzerantrags durch GMX oder mit der ersten Erfüllungshandlung von GMX zustande. Handelt es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, wird der Zugang des Nutzerangebots durch GMX unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Nutzerantrags dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. GMX stellt dem Nutzer schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger die in § 312 i BGB genannten Informationen auf Nachfrage zur Verfügung. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Nutzer gelten als neues Angebot.

2.2 Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Nutzer verpflichtet sich, GMX jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf eine entsprechende Anfrage von GMX hat der Nutzer die Daten zu bestätigen. Bei einem Verstoß ist GMX berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.

2.3 Diese Webseite und die weiteren angebotenen Dienste richten sich nicht an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personenbezogene Daten von Personen unter 16 Jahren werden nicht wissentlich erhoben und weiterverarbeitet, ohne dass ein gesetzlicher Vertreter der jeweiligen Person zugestimmt hat.

2.4 Fester Leistungsbestandteil jedes registrierungspflichtigen GMX-Dienstes ist die Zusendung des „GMX Magazin“-Newsletters. Der Newsletter enthält Partnerangebote der GMX Vorteilswelt, Gewinnspiele, Informationen und Tipps rund um GMX Produkte und Services. Eine Auflistung der aktuellen Produkte, Services und Kooperationspartner ist hier einzusehen.

2.4.1 GMX setzt wechselnde Aktionen mit Vorteilsangeboten der Kooperationspartner um und nur die jeweils aktuellen Angebote sind auf den GMX Produktseiten zu finden.

2.4.2 Der „GMX Magazin“-Newsletter wird jedem Nutzer wöchentlich per E-Mail zugestellt. Im Rahmen von wichtigen Produktinformationen oder besonderen Vorteilsangeboten, kann es zu zusätzlichen Aussendungen kommen. Der Newsletter kann nicht abbestellt werden, da er den FreeMail Dienst mitfinanziert. Nutzer der kostenpflichtigen Dienste (GMX PremiumMail, z.B. GMX ProMail, GMX TopMail etc.) können das Abonnement im „Kundencenter“ oder über den entsprechenden Link am Ende jeder Newsletter Ausgabe jederzeit ändern. Weitere Informationen sind in den Datenschutzhinweisen zu finden.

2.5 Fester Leistungsbestandteil der registrierungspflichtigen GMX-Dienste ist netID. GMX erfüllt die Anforderungen eines netID Account-Anbieters und wird nachfolgend im Zusammenhang mit netID als „netID Account-Anbieter“ bezeichnet. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen für netID.

2.5.1 netID Leistungen
2.5.1.1 netID. Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung („netID Vertrag“) ist die Bereitstellung eines einheitliche Registrierungs- und Anmeldeverfahren („netID“) für den Kunden durch GMX, basierend auf dem Standard der European netID Foundation, Elgendorfer Str. 57, D-56410 Montabaur („EnID“), das zur Registrierung und Anmeldung bei digitalen Angeboten (z.B. Internetseiten, Apps, etc.) von Anbietern, die netID in ihre jeweiligen Angebote eingebunden haben („netID Partner“), genutzt werden kann. Damit muss sich der Nutzer nicht für jedes dieser Angebote mit speziellen Zugangsdaten registrieren und diese bereithalten.

2.5.1.2 Registrierung bei digitalen Angeboten eines netID Partners. Wenn der Nutzer sich mittels netID bei einem digitalen Angebot eines netID Partners registriert, übermittelt der netID Account-Anbieter die nachfolgend genannten „Stammdaten“ an den netID Partner, soweit dem netID Account-Anbieter diese Stammdaten vorliegen und der netID Partner erklärt, dass diese Stammdaten für die Registrierung benötigt werden („Basisdaten“). Eine Übermittlung von Stammdaten erfolgt nicht, ohne dass ein Nutzer unmittelbar vor der Übermittlung über die zu übermittelnden Stammdaten informiert worden ist und die geplante Übertragung freigegeben (autorisiert) hat. Stammdaten sind u.a.:

  • ­ die netID Kennung (eine eindeutige Kennung, die den netID Partnern die Identifizierung des Nutzers ohne Verwendung des Klarnamens ermöglicht)
  • ­ E-Mail-Adresse
  • ­ Vor- und Nachname
  • ­ Geburtsdatum
  • ­ Geschlecht
  • ­ Postalische Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land)
  • ­abweichende Lieferadressen
  • ­weitere Daten (soweit diese verfügbar sind, vorliegen und freigegeben werden)

Stammdaten, die der netID Partner nach eigenen Angaben nicht für die Registrierung benötigt, übermittelt der netID Account-Anbieter nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers auf Anfrage des netID Partners („optionale Daten“). Änderungen an den Basisdaten und den optionalen Daten übermittelt der netID Account-Anbieter auf Anfrage eines netID Partners an diesen netID Partner, sofern der Nutzer dem nicht widersprochen hat.

2.5.1.3 netID Privacy Center. Der netID Account-Anbieter stellt dem Nutzer ein sog. „netID Privacy Center“ zur Verfügung. Im netID Privacy Center (verortet im GMX Kundencenter) kann der Nutzer einsehen, welche netID Partner vom Nutzer autorisiert sind, mittels ihrer jeweiligen digitalen Angebote Stammdaten des Nutzers zu erhalten (diese Autorisierung des Nutzers wird nachfolgend auch als „Verknüpfung“ bezeichnet). Der Nutzer kann im netID Privacy Center die Autorisierungen zum Abruf von Stammdaten (sowohl in ihrer Form als Basisdaten, als auch als optionale Daten) durch die verknüpften digitalen Angebote der netID Partner einsehen, bearbeiten und für die Zukunft unterbinden bzw. die Verknüpfung löschen.

2.5.1.4 Erteilung und Übermittlung von Einwilligungen
2.5.1.4.1 Als Teil der netID kann der Nutzer – zusätzlich zu den oben unter Ziff. 2.5.1 beschriebenen netID Leistungen – auch gegenüber den netID Partnern sowie ggf. weiteren Unternehmen Einwilligungen in die Verarbeitung von Stammdaten und anderen Daten für bestimmte weitere Zwecke erteilen. Der Nutzer kann frei und informiert die Entscheidung treffen, ob und für welche netID Partner, für welche weiteren Unternehmen und für welche Zwecke er Einwilligungen erteilen möchte. Die Nichterteilung oder der Widerruf von Einwilligungen hat keinen Einfluss auf diesen netID Vertrag im Übrigen.

2.5.1.4.2 Der Nutzer kann alle im Rahmen von netID erteilten Einwilligungen, unabhängig davon, gegenüber welchen netID Partnern und weiteren Unternehmen sie erteilt wurden, im netID Privacy Center (verortet im GMX Kundencenter) zentral einsehen, widerrufen und wieder erteilen. Sofern der Nutzer Einwilligungen erteilt oder bestehende Einwilligungen widerruft, übermittelt der netID Account-Anbieter diese neuen Einwilligungen oder Änderungen an bestehenden Einwilligungen im Auftrag des Nutzers jeweils an die betroffenen netID Partner und weiteren Unternehmen. Die vom Nutzer im netID Privacy Center vorgenommenen Änderungen werden auf allen Endgeräten des Nutzers umgesetzt – so muss der Nutzer die Änderung nur einmal vornehmen.

2.5.1.4.3 Um die Funktionalität des zentralen und geräteübergreifenden Einwilligungsmanagements wie unter Ziffer 2.5.1.4.2 beschrieben zu ermöglichen, wird beim Login in die GMX-Dienste und bei jeder Nutzung von Diensten mit vorgeschaltetem netID Login durch den netID Account-Anbieter der sogenannte netID Identifier des Nutzers auf dem Endgerät des Nutzers hinterlegt. Dies ist erforderlich, damit eventuell durch den Nutzer erklärte Einwilligungen und Widerrufe dem netID Privacy Center des Nutzers zugeordnet werden können. Eine Identifizierung des Nutzers durch einen netID Partner oder weiteres Unternehmen anhand des netID Identifier erfolgt nicht, außer der Nutzer hat hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Nutzer hat ebenfalls die Möglichkeit, dem Hinterlegen des netID Identifiers auf seinen Endgeräten zu widersprechen. Dies wird ihm im GMX Kundencenter ermöglicht.

2.5.2 netID Entgelt
Der netID Account-Anbieter ermöglicht dem Nutzer die netID Nutzung zur Registrierung und Anmeldung bei digitalen Angeboten eines netID Partners als auch die Verwaltung von Einwilligungen, die gegenüber netID Partnern erteilt wurden, unentgeltlich.

2.5.3 netID Rechte und Pflichten des Nutzers
2.5.3.1 Missbrauch. Der Nutzer darf netID nicht missbräuchlich nutzen. Insbesondere darf der Nutzer keine Urheber- und Schutzrechtsvermerke entfernen und/oder verändern. Verschlüsselte Elemente im Rahmen von netID dürfen nur mit der vorgesehenen Software entschlüsselt werden. Der Nutzer darf keine automatisierten und/oder massenhaften Registrierungs-, Login- und/oder Einwilligungsvorgänge vornehmen und keine Änderungen, Ergänzungen oder ähnlichen Handlungen vornehmen, welche den Betrieb von netID beeinträchtigen. Im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen dieses Missbrauchsverbot ist der netID Account-Anbieter nach eigenem Ermessen berechtigt, den netID Account des Nutzers zu sperren.

2.5.3.2 Meldung. Soweit der Nutzer eine missbräuchliche Nutzung seines netID Accounts vermutet, hat er dies unverzüglich dem netID Account-Anbieter mitzuteilen.

2.5.4 netID Verhältnis zur EnID (European netID Foundation). Die EnID ist nicht Partei dieses netID Vertrages und für die Erfüllung der Verpflichtungen des netID Account-Anbieters unter diesem Vertrag im Verhältnis zum Nutzer nicht verantwortlich.

2.6 Fester Leistungsbestandteil der registrierungspflichtigen GMX-Dienste ist WEB.Cent. WEB.Cent ist das Cashbackprogramm von GMX.

Das Leistungsangebot umfasst:

  • die Möglichkeit Cashback zu sammeln (im Folgenden als "Cashback sammeln" bezeichnet) sowie
  • die Möglichkeit gesammeltes Cashback gegen Bargeld auszubezahlen (siehe Ziffer 2.6.2)

2.6.1 Im Rahmen von "Cashback sammeln" bietet GMX den Nutzern die Möglichkeit, Prämienansprüche aus Online-Einkäufen oder Vertragsabschlüssen bei Werbepartnern von GMX zu erlangen, die dem Nutzer von den Werbepartnern vergütet und dem ihm zugeordneten WEB.Cent-Konto von GMX für den Werbepartner gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt in der Regel 6 bis 8 Wochen nach Bestellung und ist von der Rückmeldung des Werbepartners abhängig. In Einzelfällen erfolgt die Gutschrift erst nach Verstreichen der Rücktrittsfrist oder nach mehreren Monaten, abhängig vom jeweiligen Werbepartner. Die Einspruchsfrist des Nutzers für in diesem Zusammenhang nicht gutgeschriebenes Cashback endet 12 Monate nach dem Einkaufsdatum oder Vertragsabschluss.

2.6.1.1 Bei "Cashback sammeln" erwirbt der Nutzer den auf den Seiten von WEB.Cent ausgewiesenen Prämienanspruch für jeden getätigten Online-Einkauf oder Vertragsabschluss beim jeweiligen Werbepartner, falls dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Soweit das Cashback in Prozent ausgewiesen ist, bezieht sich diese Angabe auf den Nettobetrag (Rechnungsbetrag abzüglich Versandkosten, MwSt., Rabatte und Gutscheine). Bei Online-Einkäufen, bei denen der Nutzer zusätzlich zu WEB.Cent weitere Bonusprogramme, Gutscheine oder Rabattaktionen in Anspruch nimmt, können keine Prämienansprüche erworben werden, es sei denn, auf den Seiten von WEB.Cent wurde zuvor auf die Möglichkeit des Prämienerwerbs hingewiesen.

2.6.1.2 Prämienansprüche des Nutzers die aus "Cashback sammeln" resultieren, können ausschließlich gegenüber GMX als Dienstleister des jeweiligen Werbepartners geltend gemacht werden. Gesammeltes Cashback kann für die Nutzung von dafür auf den Seiten von WEB.Cent vorgesehenen GMX-Diensten benutzt oder unter den Voraussetzungen der Ziffer 2.6.2 auf ein Bankkonto ausgezahlt werden. Ein Einsatz des Guthabens des WEB.Cent-Kontos als Zahlungsmittel gegenüber Dritten ist nicht möglich. Eine Verzinsung des sich auf dem WEB.Cent-Konto befindlichen Cashbacks findet nicht statt.

2.6.1.3 GMX ist berechtigt, gesammeltes Cashback nach Ablauf von 3 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Guthaben-Aufbuchung auf das WEB.Cent-Konto jeweils zum Jahresende, verfallen zu lassen. Ein Verfall wird dem Nutzer per E-Mail jeweils 3 Monate vor Verfall mitgeteilt. Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses verfällt das gesammelte Cashback ohne weitere Mitteilung.

2.6.2 Die Auszahlung von WEB.Cent-Konto Guthaben resultierend aus gesammeltem Cashback ist nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Für eine Auszahlung zugelassen ist ausschließlich das verfügbare WEB.Cent-Konto Guthaben, das auf dem Nutzerkonto gutgeschrieben wurde. GMX zeigt dem Nutzer in der WEB.Cent-Kontoverwaltung den Saldo des zur Auszahlung zugelassenen Guthabens an.
  • Für eine Auszahlung zugelassen ist hiernach ausschließlich das Guthaben aus Cashback, das ab dem 01.01.2015 auf dem Nutzerkonto gutgeschrieben wurde. Cashback, das aus Gutschriften vor dem 01.01.2015 auf dem Nutzerkonto resultiert, kann nicht ausgezahlt werden.
  • Vorgemerktes gesammeltes Cashback kann nicht ausbezahlt werden.
  • Auszahlungen durch GMX erfolgen ausschließlich auf das vom Nutzer in der WEB.Cent-Kontoverwaltung hinterlegte Bankkonto. WEB.Cent ist für die Richtigkeit der vom Nutzer angegebenen Kontodaten nicht verantwortlich.
  • Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 5,00 EURO. Der Auszahlungsbetrag darf nicht den in der WEB.Cent-Kontoverwaltung angegeben Saldo übersteigen.
  • Die Auszahlungsabwicklung ist nur auf ein Zahlungskonto möglich, das für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften erreichbar ist.

2.6.3 Prämienansprüche des Nutzers aus "Cashback sammeln" können bei Inanspruchnahme kostenloser Angebote des WEB.Cent Bonusprogramms nur einmalig erworben werden. Eine mehrfache Inanspruchnahme eines kostenlosen Angebots, über mehrere, einem Nutzer zugeordnete WEB.Cent-Konten bzw. E-Mail-Adressen, ist daher nicht zulässig.

2.6.4 Technische Voraussetzung für das Sammeln und Gutschreiben von Cashback ist die Aktivierung von Cookies im verwendeten Internetbrowser (z. B. Google Chrome oder Mozilla Firefox). Viele WEB.Cent Werbepartner ordnen erfolgreiche Einkäufe und damit einen Anspruch auf Cashback dem jeweiligen Nutzer über Cookies zu. Ein technisches Abschalten der Cookies im Browser oder die Verwendung von Werbe-Blockern (z.B. Ad-Blocker) verhindert die Zuordnung des Cashback Anspruchs zum jeweiligen WEB.Cent Nutzer. Weiterhin verwenden einige Werbepartner zur Bestätigung zusätzlich die beim Kaufprozess angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers. Sollte es sich dabei nicht um die für WEB.Cent registrierte E-Mail-Adresse handeln, ist eine Zuordnung des Cashbacks nicht möglich. In diesen Fällen entsteht der Prämienanspruch nicht. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine nachträgliche Zuordnung über Rechnungsunterlagen o.ä.

2.6.5 Zur Sicherung von fälligen Ansprüchen von GMX, für gegenüber dem Nutzer erbrachte Dienstleistungen, gleich welcher Art, ist GMX berechtigt, auf das WEB.Cent-Konto des Nutzers zuzugreifen. Die vorläufige Sicherung von Ansprüchen erfolgt in Höhe der von GMX geltend gemachten Forderungen. Sobald die Forderungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind, kann GMX das WEB.Cent-Konto Guthaben endgültig einziehen. Sollten sich die Forderungen von GMX als unberechtigt erweisen, wird der Betrag dem WEB.Cent-Konto des Nutzers wieder aufgebucht.

2.6.6 Der Nutzer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Verwendung seines WEB.Cent-Kontos, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Nutzer hat GMX umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seines WEB.Cent-Kontos vorliegt. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Nutzer nur für die bis zum Eingang der Mitteilung entstandenen Belastungen, jedoch maximal bis 35,00 Euro. Unterlässt er die rechtzeitige Mitteilung, haftet er für die Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt auch nicht, wenn der Nutzer die unbefugte Drittnutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 14.

3 Gesetzliches Widerrufsrecht

Sofern der Nutzer ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Nutzer das unten beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

1&1 Mail & Media GmbH
Zweigniederlassung Karlsruhe
Brauerstraße 48
D-76135 Karlsruhe

Telefon: +49 721 9605 822
E-Mail: vertrag@info.gmx.net

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.   

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag schriftlich widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden. Bitte tragen Sie Ihre Daten gut leserlich in Druckbuchstaben ein, damit eine eindeutige Zuordnung und schnelle Bearbeitung möglich ist.

An 1&1 Mail & Media GmbH
Zweigniederlassung Karlsruhe
Brauerstraße 48
D-76135 Karlsruhe  

E-Mail: vertrag@info.gmx.net

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

________________________________________________________________________________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

________________________________________________________________________________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s):

________________________________________________________________________________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):

________________________________________________________________________________________________________________________

GMX E-Mail-Adresse des/der Verbraucher(s):

________________________________________________________________________________________________________________________

Kundennummer(*)/Vertragsnummer(*):

________________________________________________________________________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

________________________________________________________________________________________________________________________

Datum:

________________________________________________________________________________________________________________________


(*) Unzutreffendes bitte streichen.

4 Inhalte, Nutzung von Internet-Seiten und Datenverkehr

4.1 Der Nutzer darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Registrierung für die GMX-Dienste und seiner Nutzung der GMX-Dienste nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere dürfen die Internet-Seiten des Nutzers, die vom Nutzer reservierten und genutzten Domain-Namen, die E-Mail-Adressen und der E-Mail-Verkehr des Nutzers nicht gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, im Rahmen seiner Nutzung der GMX-Dienste insbesondere dazu, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte vorzuhalten oder zu verbreiten, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.

4.2 Der Nutzer darf keine Daten versenden oder über einen Dienst von GMX speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen oder dazu geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von GMX zu gefährden.

4.3 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen unter Berücksichtigung des Rechtsinstitutes des Fortsetzungszusammenhangs verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.010,00 (in Worten: fünftausendundzehn) Euro. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes durch GMX ist dadurch nicht ausgeschlossen.

4.4 Erlangt GMX Kenntnis von einem Verstoß des Nutzers gegen die vorstehenden Regelungen, ist GMX dazu berechtigt, den Zugang zu den betroffenen GMX-Diensten und/oder die Abrufbarkeit der Internet-Seite zu sperren. Dies gilt auch bei Verstößen durch (unberechtigte) Dritte sowie bei begründetem Verdacht von GMX, dass (unberechtigte) Dritte sich Zugang zu den GMX-Diensten des Nutzers verschafft haben.

4.5 Verstoßen die Internet-Seiten des Nutzers und/oder die vom Nutzer reservierten und/oder genutzten Domain-Namen oder E-Mail-Adressen oder dessen E-Mail-Verkehr gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter und hat der Nutzer dies zu vertreten, haftet der Nutzer gegenüber GMX auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Nutzer stellt GMX im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

4.6 GMX schickt E-Mails, SMS oder sonstige Nachrichten in das Internet. GMX übernimmt keine Gewähr für die Weiterleitung von E-Mails, SMS oder sonstigen Nachrichten an den Empfänger, ebenso wenig für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Nutzers in der Internet-Präsenz, es sei denn, GMX kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

4.7 Bestimmte Leistungsangebote von GMX beinhalten ein Virenschutzprogramm, das der Nutzer in seinem E-Mail-Account deaktivieren kann. GMX weist darauf hin, dass kein auf dem Markt befindliches Virenschutzprogramm eine hundertprozentige Sicherheit bieten kann. Dies beruht u. a. auf der Vielzahl der sich im Umlauf befindlichen Viren und deren ständiger Aktualisierung. Der Nutzer wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch geprüfte E-Mails einen Virus enthalten können. Der Nutzer hat insbesondere vor diesem Hintergrund für eine aktuelle Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.

4.8 Vom Kunden zusätzlich von GMX erworbener Online-Speicher ist nur für die private, nichtkommerzielle Nutzung bestimmt. Unternehmer dürfen diesen zusätzlichen Speicherplatz somit nicht unternehmerisch nutzen.

5 Pflichten des GMX PremiumMail-Nutzers und des GMX FreeMail-Nutzers

5.1 Die vom Nutzer reservierte E-Mail-Adresse und die Nutzung der E-Mail-Adressen dürfen nach Form, Inhalt und Zweck nicht gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Erlangt GMX Kenntnis von einem Verstoß, so ist GMX berechtigt, die E-Mail-Adresse zu sperren.

5.2 Der Nutzer verpflichtet sich, von GMX zum Zwecke des Zugangs zu den GMX-Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und GMX unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Nutzers Dritte durch Gebrauch der Passwörter Leistungen von GMX nutzen, haftet der Nutzer gegenüber GMX auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

5.3 Für kostenlose GMX FreeMail-Tarife gilt Folgendes: GMX ist berechtigt, die im Account des Nutzers gespeicherten Nachrichten und sonstige Dateien nach einem Zeitraum von sechs Monaten der Inaktivität (kein Login über Webbrowser, Mail-App oder E-Mail-Programm) ohne Rückfrage zu löschen. Nach einem Zeitraum von einem Jahr der Inaktivität ist GMX darüber hinaus berechtigt, die vom Nutzer bei GMX registrierten E-Mail-Adressen freizugeben und anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen.

5.4 Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal täglich) eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von GMX abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.

5.5 Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste, eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann. Der Nutzer trägt dieses Risiko allein.

6 Bereitstellung der Leistungen

6.1 Kommt GMX der fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung eines digitalen Produkts auf Aufforderung des Nutzers nicht unverzüglich nach, so kann der Nutzer den Vertrag durch Erklärung gegenüber GMX beenden. Ist der Nutzer kein Verbraucher, gilt dies nur, wenn GMX eine vom Nutzer gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in diesem Fall auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

6.2 GMX gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GMX liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. GMX kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

6.3 Die Funktionsfähigkeit bereits beim Nutzer installierter Programme mit den neuen, vertragsgegenständlichen Programmen ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von GMX ist - auch wenn die Installation als solche von GMX erbracht wird - insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Nutzer bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Nutzer vorhandenen Programme von GMX bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von GMX, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

7 Gewährleistung

7.1 Ist ein digitales Produkt mangelhaft, kann der Nutzer, sofern er Verbraucher ist, nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen, nach den gesetzlichen Vorschriften den Vertrag durch Erklärung gegenüber GMX beenden oder den Preis mindern und/oder nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Dies gilt auch bei Kaufverträgen mit Unternehmern über digitale Inhalte oder sonstige Kaufverträge mit Unternehmern und Verbrauchern; in diesem Fall hat der Käufer anstelle des Rechts zur Beendigung des Vertrages ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Ist der Nutzer Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung bzw. Ablieferung des Kaufgegenstands in Textform bei GMX anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach rügelosem Ablauf der Frist ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Der Unternehmer hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren und insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Nutzer hat GMX bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Nutzer hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.

7.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von GMX durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.

7.4 Die Gewährleistungsfrist (Verjährung) beträgt für Unternehmer ein Jahr. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften. Garantien im Rechtssinne werden, wenn nicht abweichend vereinbart, von GMX nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

8 Domains

8.1 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.

8.2 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird GMX im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. GMX hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. GMX übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Nutzer beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

8.3 Der Nutzer garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

8.4 Werden von Dritten gegenüber GMX Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist GMX berechtigt, die Domain des Nutzers unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Nutzers zu sperren.

8.5 Der Nutzer ist verpflichtet, GMX einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Nutzer den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, GMX unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von GMX über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und GMX das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Nutzer einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Nutzers nicht unbillig beeinträchtigt.

8.6 GMX ist berechtigt, die Domain des Nutzers nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Nutzers aus der Registrierung.

8.7 Für den Fall, dass GMX nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level-Domain des Nutzers nicht aufrecht erhalten kann, ist GMX berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

8.8 Stellt der Nutzer selbst zu einer Domain keine Inhalte bereit, ist GMX berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für GMX oder Dritte einzublenden.

9 Ende des Nutzungsrechts

Soweit dem Nutzer von GMX ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Der Nutzer löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Pflichten des Nutzers gegenüber GMX bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

10 Eigentumsvorbehalt; Datenträger

10.1 Sofern die Leistung entgeltlich ist und eine Warenlieferung oder die dauerhafte Überlassung eines körperlichen Datenträgers, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient, beinhaltet, bleibt die gesamte gelieferte Ware bzw. der Datenträger bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von GMX. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich GMX das Eigentum an der gesamten gelieferten Ware bzw. dem Datenträger bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug, kann GMX - unbeschadet sonstiger Rechte - vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung herausverlangen.

10.2 Der Nutzer ist verpflichtet, einen von GMX bereitgestellten körperlichen Datenträger, der als Träger nicht dauerhaft überlassener digitaler Produkte dient, an diesen unverzüglich zurückzusenden, wenn GMX dies spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung verlangt. GMX trägt die Kosten der Rücksendung.

11 Lizenzvereinbarungen

11.1 Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Programme ist GMX oder einer ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt hat.

11.2 Der Nutzer erhält von GMX ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wenn der Nutzer von GMX für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien.

11.3 Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Geschäftspartner.  

12 Rechnungsstellung und Zahlung

12.1 Die Leistungsentgelte für kostenpflichtige Produkte oder Services werden mit Zugang der Rechnung fällig.

12.2 Werden bei zahlungspflichtigen GMX-Produkten (zum Beispiel GMX ProMail) für zusätzliche Produkte vergünstigte Konditionen in der Form von Rabatten im Vergleich zu GMX Free-Mail-Kunden gewährt (nachfolgend „Rabatt gewährender Vertrag“), wird dies und das Ausmaß der gewährten Vergünstigung in der Produktbeschreibung des zusätzlichen Produktes hervorgehoben. Solche Vergünstigungen in der Form von Rabatten werden für die Dauer des Rabatt gewährenden Vertrages gewährt und entfallen, wenn der Rabatt gewährende Vertrag endet. In diesem Fall schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Rabatt gewährenden Vertrages das von GMX FreeMail-Kunden für das zusätzliche Produkt zu zahlende Entgelt gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung.

12.3 Die Begleichung des GMX PremiumMail-Beitrags und soweit im Vertragsverhältnis zu GMX nicht anders vereinbart, der sonstigen ausgewiesenen zusätzlichen Preise und Gebühren, erfolgt je nach Wahl des GMX PremiumMail-Nutzers per Rechnung, Lastschrifteinzug oder Kreditkartenabbuchung. Der vom Nutzer bei Vertragsabschluss angegebene Zahlungsweg (bzw. der gegebenenfalls nach Vertragsschluss vom Nutzer aktualisierte Zahlungsweg) darf von GMX auch für den Einzug sonstiger aus Verträgen zwischen dem Nutzer und GMX begründeten Gebühren und Entgelte benutzt werden.  

12.4 Ändern sich bei einem Dauerschuldverhältnis zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile, so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonates bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonates.

12.5 Der Nutzer kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei GMX auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.

12.6 GMX ist berechtigt, einen nachweisbaren Verzugsschaden vollumfänglich geltend zu machen.

12.7 Im Verzugsfall ist GMX weiterhin berechtigt, für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 1,50 Euro zu fordern, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Mit Forderungen von GMX kann der Nutzer nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Nutzer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen GMX an Dritte ist ausgeschlossen.

12.8 Im Verzugsfall ist GMX weiter berechtigt, gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern behält sich GMX vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

12.9 Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende:
Der Nutzer ermächtigt GMX, durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung, die Gebühren und Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt spätestens fünf Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens fünf Werktage nach Rechnungsdatum. Die Rechnung wird dem Nutzer per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Der Nutzer hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können.

12.10 Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn
a.) das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde,
b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und
c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme), gilt.
 

12.11 Eine durch den Nutzer vor dem 01. Februar 2014 erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften bleibt nach diesem Datum gültig und gilt gemäß Artikel 7 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) als Zustimmung des Nutzers die Einzüge mittels SEPA-Lastschrift vorzunehmen.

12.12 Schlägt der Forderungseinzug aufgrund eines in der Sphäre des Nutzers liegenden Grundes fehl, so hat der Nutzer GMX die dadurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten. Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet GMX 3,90 Euro pro Rücklastschrift, wenn der Nutzer die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

13 Rechte Dritter

13.1 GMX wird den Nutzer dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch GMX in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Nutzer gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Nutzer GMX von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und GMX alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von GMX entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von GMX gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

13.2 Werden von Dritten gegenüber GMX Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter und dem Nutzer zuzurechnender Rechtsverletzung glaubhaft geltend gemacht, ist GMX berechtigt, die Domain des Nutzers unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Nutzers zu sperren.

14 Haftung

14.1 GMX haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von GMX auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.2 Die gesetzliche Haftung von GMX für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Anwendungsbereich des § 70 des Telekommunikationsgesetzes bleibt unberührt.

14.3 GMX haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat.

14.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GMX.

14.5 Der Einwand des Mitverschuldens des Nutzers bleibt GMX unbenommen.

14.6 GMX distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. "Links") aus dem Angebot von GMX bestehen. GMX übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich. 

15 Außergerichtliche Verbraucherstreitbeilegung

15.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

15.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist GMX nicht verpflichtet und nicht bereit.  

16 Datenschutz

16.1 GMX erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und  -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise (https://www.gmx.net/datenschutz/produkte/#kommunikation) abrufbar.

16.2 Adress- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen und eine zentrale Datei übermittelt, die von der United Internet AG, Montabaur zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird. Anderen Konzernunternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des Nutzers zur Verfügung gestellt.

16.3 GMX ist berechtigt, die im Rahmen der Verwaltung von Prämienansprüchen zur Verarbeitung notwendigen Bestandsdaten und kumulierten Umsatzdaten von den jeweiligen GMX-Werbepartnern, bei denen der Nutzer durch Einkäufe bei den Partnern im Rahmen des WEB.Cent Bonusprogramms Prämienansprüche erwirbt, bzw. von mit der Abwicklung beauftragten Dritten, übermittelt zu bekommen und diese für die Aufbuchung der entsprechenden WEB.Cent zu verarbeiten.

16.4 GMX ist berechtigt, die zur Durchführung und Verwaltung des WEB.Cent-Dienstes notwendigen Bestandsdaten für eigene Marketing-Zwecke zu verwenden.

16.5 Der Nutzer weiß, dass der Provider die auf den Webservern gespeicherten Daten des Nutzers aus technischer Sicht zur Erbringung des Dienstes unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Nutzer vollumfänglich selbst Sorge.

16.6 Soweit der Nutzer über die GMX -Dienste Leistungen von GMX -Vertragspartnern bestellt, werden die zur Durchführung der Bestellung erforderlichen personenbezogenen Daten des Nutzers von GMX an diese weitergeleitet.  

17 Kündigung, Änderung und Einstellung der Dienste

17.1 Wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

17.2 Das automatisch verlängerte bzw. ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

17.3 Die für GMX PremiumMail geltende Laufzeit und Kündigungsfrist ergibt sich aus dem für den GMX PremiumMail-Nutzer geltende "GMX PremiumMail-Angebot". Eine ordentliche Kündigung durch GMX kann auch durch Löschung des GMX PremiumMail-Accounts erfolgen; sie ist durch GMX via E-Mail an den PremiumMail-Account des GMX PremiumMail-Nutzers mit einer Frist von mindestens 6 Wochen im Voraus anzukündigen.

17.4 GMX ist bei Verträgen, die eine den Nutzer bindende Laufzeit oder Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. GMX ist bei Verträgen, die eine den Nutzer bindende Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als zwölf Monaten und bis zu vierundzwanzig Monate haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen.

17.5 Die Kündigung kann über die im Kundencenter (https://meinaccount.gmx.net/kuendigungen) angezeigten Wege, über die Festnetznummer +49 721/ 960 9810 (Servicezeiten: Mo-Fr: 09:30 bis 18:00 Uhr)  oder in Textform erfolgen. Um die Authentizität der Erklärung zu gewährleisten, müssen Kündigungen per E-Mail unter Verwendung der vertragsgegenständlichen E-Mail-Adresse versandt werden.

17.6 Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht des Verbrauchers, den Vertrag über digitale Produkte nach Ziffer 6.1, Ziffer 7.1 oder sonst aufgrund eines gesetzlichen Rechts zu beenden, bleibt unberührt.  

Ein wichtiger Grund seitens GMX liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • der GMX PremiumMail-Nutzer bei Nutzung von kostenpflichtigen GMX-Diensten oder Leistungen seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung (per E-Mail genügt) nicht innerhalb von 4 Wochen nachkommt bzw. im Wiederholungsfall auf Mahnungen nicht innerhalb von 2 Wochen zahlt;
  • der GMX PremiumMail-Nutzer trotz Mahnung fortgesetzt gegen die aufgeführten Pflichten verstößt; bei Verstoß gegen strafrechtliche Vorschriften oder einem entsprechenden dringenden Tatverdacht ist eine Mahnung entbehrlich; gleiches gilt, wenn die Postanschrift des Nutzers nicht in einem der im Anmeldeformular aufgeführten Länder liegt. Eine außerordentliche Kündigung durch GMX kann auch durch Löschung des PremiumMail-Accounts erfolgen.
  • der Nutzer mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät.
  • der Nutzer schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
  • die Nutzung der GMX-Dienste, die Registrierung für die GMX-Dienste, die Internet-Seiten, der E-Mail-Verkehr des Nutzers, die vom Nutzer reservierten und/oder genutzten Domain-Namen und/oder die E-Mail-Adresse des Nutzers gegen gesetzliche Verbote/Gebote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter und/oder die Geschäftsbedingungen verstößt.


Die Kündigung erfolgt nach vorheriger Abmahnung durch GMX.

17.7 Im Falle einer von GMX ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung ist GMX berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Nutzers, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.

17.8 Bei einer außerordentlichen Kündigung ist GMX berechtigt, die Seiten und/oder Accounts des Nutzers zu sperren.

17.9 Ungeachtet und unbeschadet einer Kündigung ist GMX berechtigt, den Zugang zum Account des Nutzers einzuschränken, wenn der Nutzer seinen kostenlosen Account länger als 6 Monate nicht durch ein Login genutzt hat.

17.10 Im Falle einer dauerhaften Bereitstellung der GMX-Dienste behält sich GMX vor, die GMX-Dienste außer zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit auch aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von Anbieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der GMX-Systeme  oder wenn Änderungen unmittelbar durch Recht der Europäischen Union oder anwendbares nationales Recht vorgeschrieben sind zu ändern. GMX darf insbesondere einzelne Features, Anwendungen, Skripte, Apps, Links und Programme hinzufügen, abschalten oder ändern. Dem Nutzer entstehen durch die Änderungen keine zusätzlichen Kosten. Zu den Änderungen kann auch gehören, für einzelne oder alle GMX-Dienste zusätzliche Authentifizierungsregeln einzuführen oder Altersgrenzen zu verändern.

17.10.1 GMX wird den Nutzer klar und verständlich über die Änderung informieren. Sofern eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit auf die GMX-Dienste oder die Nutzbarkeit der GMX- Dienste für den Nutzer beeinträchtigt, wird GMX den Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie die Rechte des Nutzers informieren. Dies gilt nicht, wenn die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist.

17.10.2 Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag zu beenden, falls durch die Änderung der Zugang des Nutzers zu den GMX-Diensten oder deren Nutzung durch den Nutzer beeinträchtigt wird, es sei denn, diese Beeinträchtigung ist nur geringfügig oder die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte Produkt und dessen Nutzbarkeit bleibt ohne zusätzliche Kosten erhalten. Liegt eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung vor, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Information oder nach dem Zeitpunkt kostenfrei zu beenden, zu dem die GMX-Dienste geändert wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

17.10.3 Die Ziffern 17.10.1 und 17.10.2 gelten nicht für Paketverträge, bei denen der andere Bestandteil des Paketvertrags die Bereitstellung eines Internetzugangsdienstes oder eines öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienstes im Rahmen eines Paketvertrags im Sinne des § 66 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes zum Gegenstand hat. GMX wird den Nutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor einer solchen Änderung der GMX-Dienste klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über den Inhalt und Zeitpunkt der Änderung sowie das nachstehend beschriebene Kündigungsrecht unterrichten. Sofern die Bundesnetzagentur ein Format für die Unterrichtung nach § 57 Abs. 2 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes festgelegt hat, wird GMX dieses beachten. Der Nutzer ist im Falle solcher Änderungen berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten zu kündigen, es sei denn die Änderung ist ausschließlich zum Vorteil des Nutzers, rein administrativer Art und ohne negative Auswirkungen auf den Nutzer, oder unmittelbar durch Recht der Europäischen Union oder anwendbares nationales Recht vorgeschrieben. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung über die Änderung erklärt werden und wird frühestens zum Zeitpunkt der vorgesehenen Änderung wirksam.

17.11 GMX ist berechtigt, bei anderen registrierungspflichtigen GMX-Diensten, die das Hochladen, Speichern oder Bereithalten zum Abruf von Inhalten, Daten oder Mitteilungen zum Gegenstand haben, jedoch ohne eine Kündigung auszusprechen, den gesamten Inhalt des entsprechenden Speicherbereichs des Nutzers zu löschen, soweit dieser oder hierzu vom Nutzer berechtigte Dritte den Bereich 6 Monate in Folge nicht nutzen, es sei denn, der Nutzer hat gegen Entgelt bei GMX zusätzlichen Speicherplatz geordert.

17.12 Das mit dem Nutzer vereinbarte monatliche Leistungsentgelt für Laufzeitverträge enthält die Kosten für die Nutzung der Domain, Internet-Anbindung, Kundenservice, insbesondere der Service-Hotline, Strom und Technikleistungen sowie Aufwände von GMX für Entwicklung, Beschaffung und Vertrieb.

17.12.1 GMX wird die mit dem Nutzer vereinbarten monatlichen Leistungsentgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Berechnung der monatlichen Leistungsentgelte maßgeblich sind, wenn sich die Kosten aufgrund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und nicht von GMX zu vertreten sind. Eine Erhöhung der monatlichen Leistungsentgelte kommt bei Vorliegen der Voraussetzungen von Satz 1 in Betracht und eine Ermäßigung der monatlichen Leistungsentgelte ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die Nutzung der Domain, Internetanbindung, Strom, Kundenservice oder Vertriebskosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Kosten für die Nutzung der Domain, dürfen nur in dem Umfang für eine Erhöhung der monatlichen Leistungsentgelte herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Kundenservice und Vertrieb, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z. B. den Kosten für die Nutzung der Domain, sind die monatlichen Leistungsentgelte zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. GMX wird bei Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Nutzer ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

17.12.2 Anpassungen der monatlichen Leistungsentgelte nach Ziffer 17.12.1 sind nur zum Monatsersten möglich und dürfen zudem höchstens einmal in einem Kalenderjahr vorgenommen werden. GMX wird dem Nutzer Anpassungen der monatlichen Leistungsentgelte spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Falle einer Anpassung der monatlichen Leistungsentgelte hat der Nutzer das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Hierauf wird GMX den Nutzer in der Mitteilung zur Anpassung der monatlichen Leistungsentgelte gesondert hinweisen. Im Fall der Kündigung wird die Anpassung der monatlichen Leistungsentgelte gegenüber dem Nutzer nicht wirksam. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

17.13 Im Falle einer Kündigung der registrierungspflichtigen GMX-Dienste löscht GMX das FreeMail-Postfach des Nutzers bzw. die Postfach-Inhalte mit Wirksamwerden der Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit.  

17.14 Im Falle der Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückzahlung seines zum Zeitpunkt der Beendigung bestehenden Guthabens an verfügbaren WEB.Cent, soweit GMX zur Aufrechnung berechtigt ist oder GMX ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

18 Schlussbestimmungen

18.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Nutzer Kaufmann ist, Montabaur.

18.2 Für die von GMX auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

19 Kontakt

1&1 Mail & Media GmbH
Zweigniederlassung Karlsruhe

Brauerstr. 48
D-76135 Karlsruhe
- Deutschland -

Hauptsitz Montabaur
Amtsgericht Montabaur
HRB 7666
UST-Id. DE243413002